ICP-Massenspektrometer - PR480459-2070-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR480459-2070-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Wissenschaftliche Geräte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ICP-Massenspektrometer - PR480459-2070-W
ICP-Massenspektrometer
Fraunhofer ICT
Joseph-von-Fraunhofer-Straße 7
76327 Pfinztal
Deutschland
1 Stück ICP-Massenspektrometer
Die Abteilung des Fraunhofer-ICT "Angewandte Elektrochemie" beschäftigt sich im
Rahmen des Verbund-Forschungsprojektes "hyBit" (hydrogen for Bremen’s industrial
transformation) mit der Optimierung der Lebensdauer von PEM-Wasserelektrolyseuren.
Dazu sollen grundlegende Arbeiten zum Verständnis der auftretenden
Degradationsmechanismen bei verschiedenen Betriebsbedingungen an einem am
Standort in Pfinztal bereits bestehenden Teststand geeignet für PEM-Elektrolyse-
Kurzstapel mit einer Leistung von ca. 8kW durchgeführt werden. Einige dieser
Degradationsmechanismen führen zu einer Zersetzung der im Stack verwendeten
Materialien. Besonders kritisch für Leistungsverluste der PEM-Elektrolyse ist die Zersetzung
des Katalysators an der Anode (meistens Ir, IrOx und manchmal Ru) und Kathode
(meistens Pt). Mit Hilfe eines geeigneten Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem
Plasma (ICP-MS) soll eine erstmalige qualitative und quantitative Detektion dieser
Metallionen in dem hochreinen Prozesswasser am Ausgang des PEM-Elektrolyse-
Kurzstapel ermöglicht werden. Das immer wieder im Kreis gefahrene und deionisierte
Prozesswasser dient einerseits als Kühlmittel und ist gleichzeitig Edukt der Elektrolyse. Mit
dem zu beschaffenden ICP-MS soll sich auch Titan detektieren lassen, das bei der
Zersetzung des Katalysator-Trägermaterial oder des GDL (eng.: gas diffusion layer)
freigesetzt werden kann. Ziel des Vorhabens ist die zeitlich möglichst hoch aufgelöste
Messung der Metallionen, um diese den in einem PEM-Elektrolyseur auftretenden
Degradationsmechanismen in Abhängigkeit verschiedener Betriebsbedingungen
zuzuordnen.
Die ermittelten Metallionen-Konzentrationen dienen unter Anderem einer erstmaligen
Beschreibung der freigesetzten Katalysatoren bei einem größeren PEMEL-System und
damit als erste Vergleichswerte für weitere Stacks und Materialien.
FMD-QNC
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18b3f02f9c4-20c592a63abf5f13
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de