Neubau Wohnanlage "Wohnen an der Kaltenmühle'' - Baureinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 344-398
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weinstraße 10
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 80313910780
Fax: +49 80313910789
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnanlage "Wohnen an der Kaltenmühle'' - Baureinigung
Neubau Wohnanlage "Wohnen an der Kaltenmühle" - Baureinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
WadK_Neubau Wohnanlage an der Kaltenmühle - Baureinigung: Gegenstand der Arbeiten ist die Baugrobreinigung und Feinreinigung von ca. 5200 ² Wohnungsbau MASSNAHMENBEZOGENE BAUBESCHREIBUNG:Die Wohnungsbau- und Sanierungsgesellschaft der Stadt Rosenheim GRWS wirdan der Miesbacher Straße/Happinger Straße in Rosenheim im neuen Wohnquartier 'An der Kaltenmühle' 6 Mehrfamilienhäuser mit barrierefreien Mietwohnungen undzwei Tiefgaragen errichten.Im urbanen Mischgebiet MU 4 gruppieren sich 5 Mehrfamilienhäuser um einenInnenhof, unter dem die gemeinsame Tiefgarage liegt; MU 5 mit Haus 1 liegt schräggegenüber auf der anderen Seite der Erschließungsstraße mit eigener Tiefgarage.Die Wohnungen in den von Verkehrslärm stark belasteten Häuser 4 und 2 werdenmit Laubengängen erschlossen. Es werden hier 2- und 3-Zimmer-Wohnungenunterschiedlicher Größe angeboten, alle Aufenthaltsräume sind zur lärmabgewandten Seite, zum grünen Innenhof hin orientiert.Haus 6, 8, 10 sind als Zweispänner und Dreispänner organisiert und durchzurückgesetzte dreigeschossige Verbindungsbauten gut gegliedert. Hier sindgrößtenteils Familienwohnungen mit 3-4 Zimmern vorgesehen.Haus 1 stellt zusammen mit dem bestehenden, organisch geformten BürgerhausHapping den Auftakt zum neuen Wohnquartier dar. Die Architektursprache istaufgrund der Nachbarschaft zum Bürgerhaus und wegen des trapezförmigenGrundstückszuschnitts weniger streng. Haus 1 enthält frei finanzierte Wohnungenmit 2,3, 4 und 5 Zimmern unterschiedlicher Größe. Das Dachgeschoss ist 2 mzurückgesetzt, für die Wohnungen im obersten Geschoß gibt es deshalb begehbare Dachterrassen.Insgesamt entstehen 106 neue Wohnungen unterschiedlicher Größe als 1-, 2-, 3-, 4-und 5-Zimmerwohnungen zwischen 39 m² und 134 m² Wohnfläche.Alle Wohnungen sind barrierefrei organisiert und erschlossen.Haus 4, 6 und 8 enthalten 63 EOF geförderte Wohnungen, die Wohnungsgrößenentsprechen den Förderrichtlinien.Haus 2, 10 und 1 enthalten 43 frei finanzierte Wohnungen.Die Gebäude sind als 4-geschossige Massivbauten mit begrünten Flachdächerngeplant und werden vollständig unterkellert.In den Tiefgaragen entstehen insgesamt 98 Kfz-Stellplätzen für die Mieter derWohnungen. Aus den Tiefgaragen gelangt man über die Schleusen undTreppenhäuser barrierefrei zu allen Wohnungen.Über die Tiefgaragen gelangt man zu den Fahrradräumen mit Stellplätzen fürinsgesamt 250 Fahrräder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).