Neubau Gymnasium Röhrmoos
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weiherweg 16
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Dr. Marc Dinkhoff
E-Mail:
Telefon: +49 251-9179988-455
Fax: +49 251-9179988-3032
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landratsamt-dachau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gymnasium Röhrmoos
Gegenstand des Auftrags ist die ganzheitliche Vergabe von Planungs-, Bau- und Betriebs- und Instandhaltungs-/Instandsetzungsleistungen für den Neubau eines 4-zügigen (Jahrgangsstufen 5 bis 7) und anschließend 3-zügigen (höhere Jahrgangsstufen) Gymnasiums im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) im Landkreis Dachau. Der auszuwählende private Partner hat ebenfalls eine anteilige Bauzwischenfinanzierung einzubinden, wobei zu vereinbarten Meilensteinen (während der Bauzeit) Abschlagzahlungen vorgesehen sind.
Röhrmoos
Gegenstand des Auftrags ist die Planung, der Bau, der Betrieb, die Instandhaltung und die Bauzwischenfinanzierung für den Neubau eines 4-zügigen (Jahrgangsstufen 5 bis 7) und anschließend 3-zügigen (höhere Jahrgangsstufen) Gymnasiums im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) im Landkreis Dachau. Das Objekt (einschließlich Außenanlagen und einem Geh-/Radweg) ist jeweils nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung Planung und Bau einschließlich ihrer Anlagen zu planen und zu errichten und nach der Leistungsbeschreibung Betrieb zu betreiben bzw. zu unterhalten. Die Betriebslaufzeit beginnt nach der Fertigstellung und mängelfreier Übergabe des Gesamtbauvorhabens und beträgt 25 Jahre. Das Gymnasium ist in der Gemeinde Röhrmoos auf einem Grundstück des Landkreises zu errichten. Das Bauvolumen des Schulgebäudes beträgt circa 12.800 m² Bruttogrundfläche bzw. 8.800 m² Nutzfläche. Die befestigten schulischen Außenanlagen und die Parkflächen betragen ca. 12.400 m². Der Abschluss aller baulichen Maßnahmen und der Beginn der Nutzung ist für den 01.08.2025 (zum Schuljahresbeginn 2025/26) vereinbart.
Interessierte Unternehmen hatten ihr Interesse durch Abgabe einer Interessenbekundung mitzuteilen. Der Auftrag wurde im Verhandlungsverfahren ohne spätere weitere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Gymnasium Röhrmoos
Postanschrift: Ummelner Str. 4-6
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33649
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-2176-2411
Fax: +49 89-2176-2847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-2176-2411
Fax: +49 89-2176-2847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/