Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF für die Gemeinde Pommersfelden Referenznummer der Bekanntmachung: MLF Pommersfelden-Limbach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 11
Ort: Pommersfelden
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9548922011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF für die Gemeinde Pommersfelden
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF nach DIN 14530-25 in zwei Losen für die Gemeinde Pommersfelden - Feuerwehr Pommersfelden-Limbach
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines MLF nach DIN 14530-25 bestehend aus Fahrgestell und Aufbau
Los 2 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Die Beladung
Ort: Wendelstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 90530
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.