Ortererschule Wörth / Generalsanierung mit Erweiterung - Bauakustik und Raumakustik
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Erdinger Straße 8a
Ort: Wörth
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle VG Hörlkofen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-hoerlkofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ortererschule Wörth / Generalsanierung mit Erweiterung - Bauakustik und Raumakustik
Die Gemeinde Wörth plant das Bauvorhaben „Ortererschule Wörth / Generalsanierung mit Erweiterung, Zentrum für Ganztagsbetreuung, Schul- und Vereinssporthalle“. Die Ortererschule befindet sich südlich der Ortsmitte von Wörth.
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Die Maßnahmen umfassen:
- Umbau und Modernisierung der Grund- und Mittelschule
- Erweiterung um offenen Ganztagsbereich, Schulkindergarten und Hort
- Neubau einer Schul- und Vereinssporthalle
- Neubau eines Interimsbaus (Container) während des Baustellenbetriebs
sowie die dazugehörigen Freianlagen.
Wörth
Die Gemeinde Wörth plant das Bauvorhaben „Ortererschule Wörth / Generalsanierung mit Erweiterung, Zentrum für Ganztagsbetreuung, Schul- und Vereinssporthalle“. Die Ortererschule befindet sich südlich der Ortsmitte von Wörth.
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Die Maßnahmen umfassen:
- Umbau und Modernisierung der Grund- und Mittelschule
- Erweiterung um offenen Ganztagsbereich, Schulkindergarten und Hort
- Neubau einer Schul- und Vereinssporthalle
- Neubau eines Interimsbaus (Container) während des Baustellenbetriebs
sowie die dazugehörigen Freianlagen.
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Bereits 2021 wurde im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens der Planungsauftrag an ein Architekturbüro erteilt.
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Die gesamte Maßnahme wird in Bauabschnitte aufgeteilt. Die Maßnahmen werden im laufenden Schulbetrieb durchgeführt. Als erster Bauabschnitt wird die Schul- und Vereinssporthalle entstehen. Darauffolgend werden in zwei Bauabschnitten in den zentralen Gebäudeteilen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Erweiterungen durchgeführt. Während der Baumaßnahmen werden ab dem Beginn der Arbeiten an dem zweiten Bauabschnitt die SchülerInnen in einem Interimsbau (Containeranlage) untergebracht.
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Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Der Leistungsbeginn ist ab November 2023 vorgesehen. Es werden die Leistungen zur Raum- und Bauakustik mit den Leistungsphasen 1 - 7 für alle Bauabschnitte beauftragt.
Die Leistungen werden für jeden Bauabschnitt separat und stufenweise vergeben.
Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen für alle Bauabschnitte besteht nicht.
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Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 48,1 Mio. € (netto) geschätzt.
Bis zum Abschluss des Projekts.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte (in Klammern: maximal erreichbare Punktzahl in
diesem Kriterium für alle eingereichten Referenzen) erreicht werden.
Gewertet werden nur die nach Ziffer III.1.3 A) Bekanntmachung zugelassenen Referenzen.
Referenzen Bauakustik
Brutto-Grundfläche (insgesamt max. 4 Punkte)
4.000 m² oder mehr = 4 Punkte
3.500 m² oder mehr = 3 Punkte
3.000 m² oder mehr = 2 Punkte
2.500 m² oder mehr = 1 Punkt
weniger als 2.500 m² = 0 Punkte
Aufgabenstellung (insgesamt max. 3 Punkte)
Umbau / Modernisierung = 3 Punkte
Referenzen Raumakustik
Brutto-Grundfläche (insgesamt max. 4 Punkte)
2.000 m² oder mehr = 4 Punkte
1.500 m² oder mehr = 3 Punkte
1.000 m² oder mehr = 2 Punkte
weniger als 1.000 m² = 0 Punkte
Es können somit je Bewerbung maximal 11 Punkte erreicht werden.
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 - 2 beauftragt. Ein Anspruch auf
Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3,0 Mio. € für Personenschäden und von 1,5 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A. Referenzprojekte des Unternehmens
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a. Name des Unternehmens,
b. Name des Referenzprojekts,
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
d. Zeitpunkt Fertigstellung Projekt (Monat/Jahr),
e. Brutto-Grundfläche (BGF) in m²,
f. ggf. Aufgabenstellung Umbau/Modernisierung,
g. individuelle Beschreibung der Referenz auf max. einer DIN A4 Seite.
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B. Angabe der aktuellen Anzahl der ständig Beschäftigten, nur Fachkräfte, einschließlich der Inhaber/Führungskräfte.
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C. Angabe für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist und falls möglich Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
Mindestanforderungen zu A
• Es ist mindestens ein Referenzprojekt zum Leistungsbild Bauphysik – Bauakustik nachzuweisen.
• Es ist mindestens ein Referenzprojekt zum Leistungsbild Bauphysik – Raumakustik nachzuweisen.
• Die Referenzprojekte müssen nach dem 01.10.2013 fertiggestellt worden sein.
• Für jedes Referenzprojekt (Bauakustik und Raumakustik) müssen mindestens die Leistungsphasen 1
bis 7 (entsprechend ZVB) erbracht worden sein.
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Zu B)
Mindestens 2 ständig Beschäftigte (Fachkräfte) inkl. Inhaber / Führungskräfte.
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen (§ 75 Abs. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).