Gebäudereinigung verschiedener städtischer Objekte, Paket 7 in 2 Losen.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 813175-336
Fax: +49 813175-44982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung verschiedener städtischer Objekte, Paket 7 in 2 Losen.
Unterhalts- und Grundreinigung verschiedener städtischer Gebäude (Paket 7), sowie deren Glas- und Rahmenreinigung.
Paket 7 umfasst:
•Bürgerbüro, Pfarrstraße 2, 85221 Dachau
•Kunsteisbahn, Gröbenrieder Straße 21, 85221 Dachau
•Ludwig-Thoma-Haus, Augsburger Straße 23, 85221 Dachau
•Stadtbauhof, Otto-Hahn-Straße 1, 3, 9, 85221 Dachau
inkl. Anzuchtbetrieb, Am Kräutergarten, 85221 Dachau
•Stadtfriedhof, Gottesackerstraße 4, 85221 Dachau
•Waldfriedhof, Krankenhausstraße 28, 85221 Dachau
•öffentliche Toiletten:
o Kochwirt, Augsburger-Straße 7, 85221 Dachau
o Stadtfriedhof, Friedhofseingang Herbststraße, 85221 Dachau
o Am Stadtweiher, Am Stadtweiher, 85221 Dachau
o Stockbahn, Kufsteiner Straße 18, 85221 Dachau
o Am Unteren Markt, Am Unteren Markt, 85221 Dachau
o Waldfriedhof Ost, Prälat-Pfanzelt-Straße, 85221 Dachau
o Waldfriedhof West, Hochstraße, 85221 Dachau
Gebäudereinigung verschiedener städtischer Objekte, Paket 7 - Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung
Dachau
Ausgeschrieben wurde die Unterhalts- und Grundreinigung in 13 städtischen Objekten. Bei den Objekten handelt es sich um Gebäude mit
verschiedenen Nutzungen (Verwaltung, Veranstaltungshaus etc.), sowie 7 städtische Toiletten.
Eine Besichtigung vor der Angebotsabgabe war möglich.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu gleichen Konditionen zu verlängern: zweimalige
Verlängerung um jeweils 1 Kalenderjahr. Das Recht, den Auftrag zu verlängern, steht ausschließlich dem Auftraggeber zu. Er ist nicht
verpflichtet, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Entscheidet sich der Auftraggeber für eine Verlängerung, teilt er dies dem Auftragnehmer
spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mit.
Gebäudereinigung verschiedener städtischer Objekte, Paket 7 - Los 2: Glas- und Rahmenreinigung
Dachau
Ausgeschrieben wurde die Glas- und Rahmenreinigung in 13 städtischen Objekten. Bei den Objekten handelt es sich um Gebäude mit
verschiedenen Nutzungen (Verwaltung, Veranstaltungshaus etc.), sowie 7 städtische Toiletten.
Eine Besichtigung der einzelnen Gebäude vor Angebotsabgabe war möglich.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu gleichen Konditionen zu verlängern: zweimalige
Verlängerung um jeweils 1 Kalenderjahr. Das Recht, den Auftrag zu verlängern, steht ausschließlich dem Auftraggeber zu. Er ist nicht
verpflichtet, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Entscheidet sich der Auftraggeber für eine Verlängerung, teilt er dies dem Auftragnehmer
spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung verschiedener städtischer Objekte. Bei den Objekten handelt es sich um Gebäude mit verschiedenen Nutzungen (Verwaltung, Veranstaltungshaus etc.), sowie 7 städtische Toiletten.
Postanschrift: Burgfriedenstraße 35
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung verschiedener städtischer Objekte, Paket 7 - Los 2: Glas- und Rahmenreinigung
Postanschrift: Burgfriedenstraße 35
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren
Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines
Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den
Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den
Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 813175-336
Fax: +49 813175-44982
Internet-Adresse: www.dachau.de