GSO - Sanierung und Erweiterung der Laurenzer Grundschule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Boschstraße 1
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8980098555
Fax: +49 8980098570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.puchheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
GSO - Sanierung und Erweiterung der Laurenzer Grundschule
Stahl- und Metallbauarbeiten
Puchheim
1. Bauabschnitt
Grundkonstruktion für Vordach aus Stützen und Träger gesamt rund 30 to.
Brettperrholzschichtdecke für Vordach rund 238 m²
Geländerkonstruktion für Vordach aus Stahl rund 43 m.
Treppe aus Stahl rund 2,1 to.
2. Bauabschnitt
Grundkonstruktion für Vordach aus Stützen und Träger gesamt rund 29 to.
Brettperrholzschichtdecke für Vordach rund 217 m²
Geländerkonstruktion für Vordach aus Stahl rund 18 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Im Stöcking 1
Ort: Mudau
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 69427
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rückfragen zum Vergabeverfahren oder zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform
https://www.staatsanzeiger-eservices.de zu stellen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Rückfragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
2. Die eingegangenen Fragen und Antworten stehen stets aktuell ausschließlich auf der Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de
allen Bietern zur Einsicht zur Verfügung. Das gleiche gilt für etwaige Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen. Um zu diesem Verfahren
Beantwortungen von Bieterfragen usw. zu erhalten, ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Nicht
Registrierte Unternehmen haben sich eigenverantwortlich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bieterfragen usw.
zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe eines Angebotes zu berücksichtigen. Ab dem 6. Kalendertag vor
Ablauf der Angebotsfrist werden keine neuen Informationen/geänderten Vergabeunterlagen mehr eingestellt. Es kann in diesem Zeitraum aber noch
zu einer Verlängerung der Frist zur Abgabe eines Angebotes kommen. Auch dies haben die Unternehmen eigenverantwortlich zu überprüfen.
3. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de
abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist (z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder
Aufklärung). Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es
den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Anforderungen an sie gestellt wurden. Das Versäumnis derart bekannt
gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 8921762914
Ort: leer
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: leer
Land: Deutschland