Tragwerksplanung Sanierung und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus in Veitshöchheim Referenznummer der Bekanntmachung: 7100 Tragwerksplanug
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Giesinger Bahnhofplatz 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91114691302
Fax: +49 91114691318
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Sanierung und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus in Veitshöchheim
Tragwerksplanung Sanierung und Erweiterung eines Feuerwehrgerätehaus
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Feuerwehrgerätehaus befindet sich in der Würzburger Straße 62 auf der Flurnummer 430 mit 2.175 m², am südlichen Rand des Gemeindegebietes Veitshöchheim und direkt an der Gemarkungsgrenze zur Stadt Würzburg. Es wurde im Jahr 1995 errichtet bzw. in Betrieb genommen. Neben der Nutzung als Feuerwehrgerätehaus (Nutzfläche ca. 1075 m²) ist im Obergeschoss des Gebäudes auch ein Saal als Veranstaltungsraum inkl. Vereinsräume untergebracht (Nutzfläche ca. 385m²), welche barrierefrei über einen Aufzug erreichbar sind. Zudem haben diese Räumlichkeiten einen separaten Zugang durch eine vorgesetzte Stahltreppe. Eine besondere Situation auf dem Grundstück stellt die Nähe zur ICE-Brücke der Deutschen Bahn dar (Grundbucheintrag). Dies und die daraus resultierende Anbau-Verbotszone muss bei den Planungen berücksichtigt werden.
Insgesamt sind im Gerätehaus sieben Fahrzeugstellplätze vorhanden. Davon befinden sich sechs in einer gemeinsamen Halle, ein Stellplatz ist in einem separaten Gebäudeteil untergebracht. Zusätzlich ist eine von der Haupthalle abgetrennte Waschhalle vorhanden. An die Fahrzeughalle gliedern sich weitere Funktionsbereiche wie ein allgemeines Einsatzmittellager, ein Treibstofflager und Werkstätten für die Gerätewartung und die Wartung und Befüllung von Atemschutzgeräten an. Der flächenmäßig größte Anteil an Lagerflächen befindet sich im Keller. Außerdem sind eine Vollstraße zur Schlauchpflege- und Prüfung sowie ein Vollturm zur Trocknung der Schläuche vorhanden. Weiterhin sind getrennte sanitäre Einrichtungen für Damen und Herren, inklusive Wasch- und Duschmöglichkeiten im Erdgeschoss untergebracht. Für Damen steht außerdem ein separater Umkleidebereich mit zwölf Spinden zur Verfügung. Die 77 Herren- und 15 Jugendspinde sind in der Fahrzeughalle angeordnet. Die nötigen Sozial- und Nutzräume sowie ein großzügiger und flexibel abteilbarer Schulungsraum, eine Küche und Büroräume für die Kommandanten und den Gerätewart befinden sich im Obergeschoss. Diese sind nicht barrierefrei erreichbar.
Die Gemeinde beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus aus Gründen des Unfall- und Gesundheitsschutzes bzw. aus einsatztaktischen und organisatorischen Gesichtspunkten, die Verbesserungspotential oder Handlungsbedarf bergen, zu sanieren und zu erweitern. Insbesondere die vorhandenen Stellplätze sind zahlenmäßig für die vorgehaltenen Fahrzeuge nicht ausreichend. Eine unfallsichere Unterstellung aller Einsatzmittel im Gerätehaus ist derzeit nicht möglich. Weiterer zusätzlicher Platzbedarf wird hinsichtlich der Lagerflächen für Geräte, Einsatzmittel und sonstige Materialien für bedarfsgerecht und erforderlich gehalten. Ein weiterer Grund für die Sanierung stellen die mangelhaften Verkehrswege für die Einsatzkräfte beim Anrücken zum Feuerwehrgerätehaus im Alarmfall (Kreuzungsverkehr) dar. Die bauzeitlich eingebauten Holzfenster sind nach 26 Jahren am Ende Ihrer Lebensdauer angekommen und müssen ersetzt werden. Gleiches gilt für die 1994 eingebaute Zentralheizung mit einer Nennleistung von 130 kW, welche mit Gas betrieben wird, und deren Heizungssteuerung.
gem. Verfahrensbedingungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz
(BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.