Beschaffung von zwei Mehrzweckfahrzeugen (MFZ) für die Feuerwehr der Stadt Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-056
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoldstraße 29
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffungs- und Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 871/88-1315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Mehrzweckfahrzeugen (MFZ) für die Feuerwehr der Stadt Landshut
Beschaffung von zwei Mehrzweckfahrzeugen (MFZ) für die Feuerwehr der Stadt Landshut
Fahrgestell
Gefordert werden als Fahrgestelle zwei (2) Kastenwägen auf Transporter-Basis mit Hochdach (serienmäßige Neufahrzeuge), geeignet für einen Auf- bzw. Umbau zu einem Mehrzweckfahrzeug (MFZ).
Das Fahrgestell, sowie alle enthaltenen Einbau- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der
Technik entsprechen.
Aufbau
Aufbau für die Fahrgestelle aus Los 1.
Der Aufbau, sowie alle enthaltenen Einbau- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der
Technik entsprechen.
Feuerwehrtechnische Beladung
Zubehör für die Gesamtfahrzeuge (Los 1 und 2).
Die Feuerwehrtechnische Beladung, sowie alle enthaltenen Einbau- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der
Technik entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in Artikel 5k der Verordnung (EU) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
- Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
- Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
- Der Bieter hat im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, näher bezeichnete geeignete Referenzen über
VERGLEICHBARE LEISTUNGEN im Bereich "Feuerwehrfahrzeuge" aus den letzten drei Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben.
Als MINDESTANFORDERUNG sind DREI geeignete Referenzen anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind
(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/