Trockenbauarbeiten, Sanitärtrenn- und mobile Trennwände Referenznummer der Bekanntmachung: H08a258023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten, Sanitärtrenn- und mobile Trennwände
Generalinstandsetzung des ehem. Altenheims St. Martin, Severinstraße 2-6, Werinherstr. 33, 81541 München,
17. Stadtbezirk Obergiesing, Fasangarten,
Städt. Flurstück 15696/0, Gemarkung Sektion VIII
Gewerk: Sanitärtrennwände und mobile Trennwände
Severinstraße 2-6, Werinherstr. 33, 81541 München
Sanitärtrennwandanlagen aus HPL-Verbundplatten
mit bis 3 Trennwänden und 1 bis 4 Türen 26 St
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Sanitärtrennwandanlagen aus HPL-Vollkernplatten
mit 0 bis 1 Trennwand und bis 2 Türen 5 St
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Schamwände aus HPL-Vollkernplatten, wandhängend 19 St
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Luhe-Wildenau
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.