Hoheitliche Bestattungsdienstleistung auf dem Friedhof der Gemeinde Unterhaching
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 7
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8966551-205
Fax: +49 8966551-47205
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterhaching.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hoheitliche Bestattungsdienstleistung auf dem Friedhof der Gemeinde Unterhaching
Die Durchführung von hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen vom 01.03.2024 bis 31.12.2026 auf dem Friedhof der Gemeinde Unterhaching ist zu vergeben. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung - bis maximal 31.12.2029.
Unterhaching
Folgende Dienstleistung wird ausgeschrieben: Durchführung der hoheitlichen Aufgaben im Bestattungswesen, insbesondere die allgemeine Verwaltung, Aufbahrung, der vollen Umfang der Bestattungsdienste (Grab und Urne), Umbettung, die Durchführung von Trauerfeiern, Sozialbestattungen und die Reinigung. Kühlboxen, Aufbahrungswagen, Kranzwagen etc. müssen durch den Auftragnehmer gestellt werden. Durchschnittlich gibt es ca. 280 Bestattungen im Jahr.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird, er endet jedoch
spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide
Parteien unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der erlaubten Berufsausübung durch Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist.
-Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
-Geeigneter Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
-Nachweis, dass der Bieter als Dienstleister seit mindestens drei Jahren am Markt tätig ist und über Erfahrungen in Dienstleistungen des Bestattungswesens verfügt
-Vorlage von mindestens drei Referenzen über früher bzw. aktuell ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren, die mit dem Auftrag vergleichbar sind
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
-Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280289
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung erfolgt über das E-Vergabe-Portal.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
Frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen
ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal)
der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.