GSO - Sanierung und Erweiterung der Laurenzer Grundschule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Boschstraße 1
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8980098555
Fax: +49 8980098570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.puchheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
GSO - Sanierung und Erweiterung der Laurenzer Grundschule
Einbau von Fenster und Türen
Puchheim
1. Bauabschnitt
Pfosten-Riegel-Konstruktion aus Holz mit Fenster-, Türen- und Fassadenelementen aus Holz und Holz-Aluminium-Elementen rund 213 m².
Textiler Sonnenschutzbehang schienengeführt rund 94 m²
Dachfenster als Alu-Profil-System 6 Stück
2. Bauabschnitt
Pfosten-Riegel-Konstruktion aus Holz mit Fenster-, Türen- und Fassadenelementen aus Holz und Holz-Aluminium-Elementen rund 207 m².
Textiler Sonnenschutzbehang schienengeführt rund 52 m²
Dachfenster als Alu-Profil-System 5 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Neuaigner Straße 8
Ort: Eschlkam
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93458
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 8921762914
Ort: leer
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: leer
Land: Deutschland