2023/700-18 Netzwerksicherheit
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 8214003300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023/700-18 Netzwerksicherheit
Bereitstellung, Inbetriebnahme und Wartung eines Systems zur Steigerung der Netzwerksicherheit von Medizintechnik als IT-Sicherheitsanteil für den Fördertatbestand 9 (KHZG FTB 9) gemäß Krankenhauszukunftsgesetz
Universitätsklinikum Augsburg Stenglinstraße 2 86156 Augsburg
Diese Ausschreibung umfasst die Bereitstellung, Inbetriebnahme und Wartung eines Systems zur Steigerung der Netzwerksicherheit von Medizintechnik verfolgt das Ziel, sämtliche im Netzwerk des UKA kommunizierende Medizingeräte / medizintechnischen Geräte (in einschlägigen Produkten auch als MIoT - Medical Internet of Things bzw. IoMT – Internet of Medical Things bezeichnet) zu identifizieren, hinsichtlich ihres Risikoprofils zu klassifizieren und Maßnahmen zum Umgang mit den Risiken abzuleiten und zu initiieren. Dabei sind sämtliche Geräte im UKA, welche in die vorgenannten Gerätegruppen fallen zum jetzigen Zeitpunkt sowie im gesamten Zeitraum der Mindestvertragslaufzeit (einschließlich der jeweiligen optionalen Mindestvertragslaufzeiten) einzuschließen.
Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Optionen für alternative Mindestvertragslaufzeiten von 3, 4 und maximal 5 Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280325
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis (nicht älter als 6 Monate) Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Ausgefüllte Eigenerklärung /Formblatt L124) oder einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Direkter Link
zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280325
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 1 Mio. Haftungssumme für Sach- und Vermögensschäden bzw. Nachweis darüber, dass im Falle eines Vertragsschlusses eine solche abgeschlossen wird.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung Bezug Russland
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280325
- Zertifikat Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS)
- Zertifikat Datenschutz
- Konformität Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Ausschluss der Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Netzwerks des Auftraggebers
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280325
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktstellen zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob es einer Rüge abgeholfen wird