Erweiterung Institut Referenznummer der Bekanntmachung: Z.KYBE.A.000322.Obj.VgV.2407
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 000000
Fax: +49 000000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Institut
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Planung einer Institutserweiterung des MPI für biologische Kybernetik als Gebäudeensemble mit einem Labor- und Büroneubau und einer Hochhygienetierhaltung für Nager im Gebäudebestand des Max-Planck- Campus Tübingen.
Der zu vergebende Auftrag umfasst Leistungen der HOAI 2021, §34 ff LPH 2-5.
Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik, Max-Planck-Ring 8-14,
72076 Tübingen
Die Gesamtfläche NUF 1-6 des Neubaus beträgt ca. 7.362 m², die BGF 18.084 m², davon 5.378 m² NUF 1-6 und 12.084 m² BGF für den Institutsteil und 1.984 m² NUF 1-6 und 6.000 m² BGF für den Tierhausteil. Die voraussichtlichen anrechenbaren Kosten (KGR 300+400) liegen nach einer ersten Kostenschätzung bei ca. 63 Mio. EUR (netto), davon rd. 36 Mio. € für den Erweiterungsbau und rd. 27 Mio. € für das Tierhaus. Im Rahmen des anschließenden VgV-Teilnahmewettbewerbs sollen die ausgewählten Teilnehmer zunächst Lösungsskizzen mit Funktionsverteilung für den Erweiterungsteil Institut (Labor/Büros) skizzieren. Die Hochhygienehaltung ist hinsichtlich der Lage, innenräumlich funktionalen Ausgestaltung und Kubatur in die Skizzen einzubinden, jedoch nicht inhaltlich zu bearbeiten. Unter Berücksichtigung des städtebaulich bereits im Wesentlichen festgelegten vorgegebenen Gebäudeensembles soll eine funktional optimierte Positionierung und Verbindung der Gebäudeteile Institutsbestand, Erweiterung Institut (neu) und Tierhaltung (neu) aufgezeigt werden. Ebenso wird erwartet, dass skizzenhaft eine Vorstellung der Außenwirkung des Komplexes aufgezeigt wird, da die Erweiterung im Eingangsbereich des MPG-Campus Tübingen liegt. Weiteres zur Bekanntmachung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen und der Angebotsaufforderung.
Ergänzung zu II.2.5 aufgrund Zeichenbegrenzung: Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Institut
Postanschrift: Tönnishof 9-13
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0000000
Fax: +49 0000000
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).