Gemeinde Bodolz - Neubau KiTa: Objektplanungsleistungen Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/2680
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 20
Ort: Bodolz
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bodolz.de
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Alexander Dörr
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Bodolz - Neubau KiTa: Objektplanungsleistungen Gebäude
Gegenstand des Vergabeverfahren ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer 6-gruppingen Kindertagesstätte in Bodolz.
88131 Bodolz
Die bayrische Gemeinde Bodolz liegt im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee), grenzt im Osten an die große Kreisstadt Lindau und ist ca. 300m vom bayrischen Seeufer des Bodensee entfernt. Die schöne Landschaft mit angrenzendem Bodensee macht die Gemeinde zu einem attraktiven Wohnort für seine knapp 3.000 Einwohner. Kleingewerbe, Obstbau und Sommertourismus prägen die lokale Wirtschaft.
In Bodolz ist bereits ein Kindergarten unter katholischer Trägerschaft und eine Mittagsbetreuung vorhanden. Nun soll eine Kindertageseinrichtung mit Krippe mit diesem Verfahren ihren Platz in "Bodolz-West", in der Nähe der Mittagsbetreuung, finden. Neben dem für das Projekt vorgesehene Grundstück, befindet sich eine Grundschule.
Ziel der Planungsaufgabe ist der gestalterische Entwurf eines Neubaus einer 6 gruppigen, ortsbildprägenden Kindertageseinrichtung,
Die aktuelle Planungsaufgabe soll Lösungsansätze für die im Raumprogramm ausgewiesenen Flächen auf dem Grundstück liefern. Der bereits vorhandene Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen soll durch die Planungsaufgabe für U3 und Ü3 Kinder abgedeckt werden.
Eine externe Nutzung bestimmter Räume ist aktuell nicht vorgesehen. Der Betrieb sollte spätestens im Jahr 2026 möglich sein.
Für die Baumaßnahme wird für die Kostengruppen 200 - 700 ein Budget von brutto ca. 7,2 Mio. EUR vor-gegeben.
Die Budgetangaben bilden einen Kostenrahmen und dürfen nicht überschritten werden.
Das Teilnehmerfeld wird mit dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs auf 5-6 Bewerber reduziert.
Erfüllen mehr Bewerber gleichermaßen die Mindestanforderungen erfolgt die Auswahl nach nachfolgenden Kriterien.
Auswahlkriterien:
Referenzprojekt im Bereich Neubau Hochbau
- 1 Punkt: Referenz mit beauftragter LPH 2-8
- 1 Zusatzpunkt für Projektart: im Bereich Kinderbetreuung (Kinder bis 7 Jahre).
- 1 Zusatzpunkt für Förderprogramm des Bundes und der Länder
- 1 Zusatzpunkt für Energiestandard: KfW 40 (Nachweis Berechnungsergebnis)
- 1 Zusatzpunkt Holzbau / Holzhybrid (Tragkonstruktion)
In dieser Referenzart werden nach diesem Schema max. 2 Referenzen gewertet (max. Punktzahl: 10 Punkte).
Die Referenzen sind vom Bewerber eindeutig im Teilnahmeantrag zu benennen.
Referenzprojekt im Bereich Neubau öffentlicher Bauherr
- 1 Punkt: Referenz mit beauftragter LPH 2-8
- 1 Zusatzpunkt für Förderprogramm des Bundes und der Länder
- 1 Zusatzpunkt für Energiestandard: KfW 40 (Nachweis Berechnungsergebnis)
- 1 Zusatzpunkt Holzbau / Holzhybrid (Tragkonstruktion)
In dieser Referenzart werden diesem Schema max. 2 Referenzen gewertet
(max. Punktzahl je Referenz: 8 Punkte.
Die Referenzen sind vom Bewerber eindeutig im Teilnahmeantrag zu benennen.
Es werden nur Referenzen gewertet, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Erfüllen mehr Bewerber gleichermaßen die Anforderungen gemäß den Eignungskriterien der öffentlichen Bekanntmachung und übersteigt die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl entsprechend der benannten Auswahl- / Mindestkriterien die Höchstzahl der Bewerber, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden gleich geeigneten Bewerbern durch einen Losentscheid.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen,
(4) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister sowie Nachweis für die berufliche Qualifikation des verantwortlichen Architekten / Ingenieurs
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (entsprechende Dienstleistung) sind, in den vergangenen 3 Jahren.
(2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
zu (1): Umsatz für entsprechende Dienstleistung mind. [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr in den zurückliegenden drei Jahren
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022)
(2) Referenzen über erbrachte Objektplanungsleistungen Gebäude:
Referenz 1.1 Bereich Neubau Hochbau
Referenz 2.1 Bereich Neubau öffentlicher Bauherr
zu (1): mind. 3 vollbeschäftigte Ingenieure und Führungskräfte
zu (2): Es müssen mind. 1 und max. 2 Referenzen zu den verschiedenen Bereichen angegeben werden
zu Referenz 1.1: Projektgröße: mind. 3,0 Mio. EUR brutto (KG 300+400), Fertigstellung LPH 8 nicht älter als 2013, mind. beauftragte LPH 2-8, mind. HOZ III nach HOAI
zu Referenz 2.1: Projektgröße: mind. 3,0 Mio. EUR brutto (KG 300+400), Fertigstellung LPH 8 nicht älter als 2013, mind. beauftragte LPH 2-8, mind. HOZ III nach HOAI
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6TYZ
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.