Kongresshalle Nürnberg / Ausbau für kulturelle Nutzungen - Behelfsabdichtung / Dachdecker Dach ü. 1.OG Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003446
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bauhof 9
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat
E-Mail:
Telefon: +49 91123114884
Fax: +49 9112315630
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/
Abschnitt II: Gegenstand
Kongresshalle Nürnberg / Ausbau für kulturelle Nutzungen - Behelfsabdichtung / Dachdecker Dach ü. 1.OG
Ausbildung einer Behelfsabdichtung auf dem Dach über dem 1.OG
Das folgende Leistungsverzeichnis beinhaltet sämtliche Abdichtungsarbeiten zur Herstellung der
Behelfsdachabdichtung am hofseitigen Dach über dem 1. Obergeschoß der Kongresshalle Nürnberg
(siehe Anlage 3 orangene Fläche).
Der Abbruch des Bestandsdachstuhls mit Blecheindeckung, die Gerüstbauarbeiten, sowie die Errichtung
von Gerüstaufzügen und provisorischen Schutzdächern erfolgen bauseits.
Baustelleneinrichtungsplan siehe Anlage 1.
Das Behelfsdach, bestehend aus bituminösen Abdichtungslagen, soll für eine Dauer von ca. 2,5 Jahren
die Abdichtung der Geschossdecke bilden, bis dann 2026 der endgültige Aufbau bestehend aus
Dämmung, Abdichtung und Gründach erfolgen wird (ges, LV)
Das Gebäude wird während der Abbruch- und Abdichtungsarbeiten abschnittsweise – gem. beil.
Planung zu Gerüst, Gerüstaufzügen und Schutzdächern (Anlage 5, 6, 7) – bauseits mit einem
Schutzdach versehen, welches nach Baufortschritt umgesetzt wird.
Bei den Arbeiten ist trotzdem auf die dauernde Sicherheit vor eindringendem Regenwasser besonders
zu achten.
- Ziel ist, dass aus Sicherheitsgründen immer 1 Takt Abstand zwischen den Abbruch- und
Dachabdichtungsarbeiten liegt.
Die Arbeitsabschnitte sind wg. der engen Verzahnung beider Gewerke exakt einzuhalten und dürfen
weder vorgezogen noch verlängert werden - der Personaleinsatz ist hierzu in entsprechender Stärke
einzuplanen.
Wie eingangs erwähnt, finden die Arbeiten unter einem bauseitig gestellten Schutzdach statt, d.h.
regenbedingte Unterbrechungen sind kaum zu erwarten.
Da die Arbeiten sich planmäßig über den Winter erstrecken werden, ist mit den üblichen Temperaturen
zu dieser Jahreszeit zu rechnen – eventuell notwendige Mehraufwendungen aus diesen Umständen sind
in die Preise einzukalkulieren.
Stillstandszeiten aus witterungsbedingten Umständen werden nicht vergütet.
RMF-SG34-4654-17-6-33
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen:
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch
Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Unternehmens in die engere W ahl, sind die in den
Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten
Unternehmens in die engere W ahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den
Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen
zum Umsatz und zu den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen
Anforderungen quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch
ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt
sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen,
ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die
Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die Kapazitäten
anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so
muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese
Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die
Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch
genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige
Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e
EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst
Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind. Falls das Angebot in die engere W ahl kommt, ist für drei Referenzen je eine
Referenzbescheinigung vorzulegen.
-
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere W ahl
kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
vorzulegen.
-
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an
andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation versendet
Nur Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst
sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter
daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU)
2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
Darüber hinaus werden vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
-
Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet.
-
Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in
die engere W ahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.
-
Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister
anfordern.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Entsprechend den Regelungen in §§ 160, 161 GWB