IT-Wartungsleistungen für das Rechenzentrum der UniBw M Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M Rechenzentrum - MC151 (neu)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Wartungsleistungen für das Rechenzentrum der UniBw M
Die Universität der Bundeswehr München (Auftraggeber) wurde 1973 auf Bestreben des damaligen Bundesministers der Verteidigung, Helmut Schmidt, unter dem Namen "Hochschule der Bundeswehr München" gegründet. Sie ist eine von zwei Universitäten, die die Bundeswehr zur Ausbildung ihrer Offiziersanwärter und jungen Offiziere hat. Die Universität gehört zum zivilen Organisationsbereich Personal und ist dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet.
Der Auftraggeber betreibt ein Rechenzentrum, das ihm vornehmlich zu Kommunikations,- Datenverarbeitungs,- und Datenspeicherungszwecken dient. In dem Rechenzentrum setzt der Auftraggeber eine Vielzahl unterschiedlicher Hardware-Komponenten ein. Dabei handelt es sich ausschließlich um solche des Herstellers Hewlett Packard Enterprise ("HPE"). Bei den eingesetzten Komponenten handelt es sich teilweise um solche neuerer Bauart, teilweise auch um ältere, sog. "Legacy-Komponenten".
Der Auftraggeber sucht einen Auftragnehmer, der die Wartung und Instandhaltung der gesamten Netzkomponenten und zugehörigen Server des Rechenzentrums übernimmt. Der Auftraggeber schließt mit dem Auftragnehmer einen Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren.
Die UniBw M hat die Leistungen zunächst mit Bekanntmachung vom 09.08.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/S 152-486133) europaweit ausgeschrieben. Am 13.10.2023 hat die UniBw M das Vergabeverfahren aufgehoben und schreibt die Leistungen nun erneut aus.
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Der Auftraggeber betreibt ein Rechenzentrum, das ihm vornehmlich zu Kommunikations,- Datenverarbeitungs,- und Datenspeicherungszwecken dient. In dem Rechenzentrum setzt der Auftraggeber eine Vielzahl unterschiedlicher Komponenten ein. Dabei handelt es sich ausschließlich um solche des Herstellers HPE. Die eingesetzten Komponenten sind teilweise neuerer Bauart, teilweise auch ältere, sog. "Legacy-Komponenten". Die zu wartenden Legacy-Komponenten machen einen Anteil von ca. 40 Prozent aus.
Der Auftraggeber sucht einen Auftragnehmer, der die Wartung und Instandhaltung der gesamten Netzkomponenten und zugehörigen Server des Rechenzentrums übernimmt. Das umfasst neben der Wartung der eingesetzten Hardware auch die Pflege von Software, insbesondere der Firmware und der Management Software. Das Windowsbetriebssystem ist vom Auftragnehmer nicht zu warten. Der Auftraggeber schließt mit dem Auftragnehmer einen Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren.
Der Auftragnehmer soll alle Leistungen erbringen, die bisher von HPE erbracht wurden. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung nimmt Bezug auf das Datenblatt HPE Pointnext Tech Care ("Datenblatt"). In diesem Datenblatt sind Einzelheiten zum Leistungsumfang enthalten. Der Auftraggeber gibt in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen an, welche Abweichungen von dem Datenblatt gelten. Ferner enthält die Leistungsbeschreibung Klarstellungen und Erläuterungen zum Datenblatt.
Der Auftraggeber wird bis zu 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit vergleichbaren Projekten berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. sowie zur Eintragung ins Handelsregister/ Berufsregister.
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Referenzen über Aufträge aus den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar sind, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Sollten die Bewerber die Auftraggeber aus Gründen der Vertraulichkeit nicht nennen dürfen, ist dies zu kennzeichnen. In diesem Fall genügt die Angabe der Branche, für die der Auftrag erbracht wurde. Mit den Referenzen sollen die Bewerber möglichst Erfahrung mit folgenden Gegenständen nachweisen:
- Wartung von Hardware, insbesondere von Komponenten, die ihr "End-of-Service-Life"-Datum erreicht haben
- Wartung und Optimierung von Software
- Modularer IT-Environment Support (Server, Storage, Netzwerk) zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft in kritischen Infrastrukturen
- Erfahrung in der Wartung von HPE Hardware- und Software, insbesondere von Netz- und Server-Komponenten
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen die Zahl der Führungskräfte
c) Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber nachweisen, dass sie mindestens über eine Gold-Zertifizierung im HPE Partner Ready Program verfügen.
Bewerber sollen zum Nachweis den auf in auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordruck verwenden.
d) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Beurteilung der Eignung als Ganzes betrachtet.
Für den Fall, dass ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Der Vertrag wird vorsehen, dass der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers zur Ausführung des Auftrags sicherheitsüberprüftes Personal (SÜ2) einsetzt
Die Bewerber müssen daher bereits mit dem Teilnahmeantrag eine formlose Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen über sicherheitsüberprüftes Personal verfügt (SÜ2) oder spätestens bei Zuschlag verfügen wird. Der Bieter bestätigt, dass dieses Personal im Falle des Zuschlags auch zur Auftragsausführung zur Verfügung steht, sofern der Auftraggeber dies für einzelne Leistungen verlangt. Bewerber sollten hierfür den auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordruck verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Mit dieser Bekanntmachung fordert der Auftraggeber interessierte Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Teilnahmeantrag sind allein die Anforderungen dieser Bekanntmachung maßgeblich. Anhand des eingereichten Teilnahmeantrags prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber für den Auftrag anhand der gemäß Ziffer III.1) der Bekanntmachung einzureichenden Unterlagen. Im zweiten Schritt fordert der Auftraggeber alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, dazu auf, ein Erstangebot einzureichen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird der Auftraggeber die Bieter zur Abgabe von Optimierungsvorschlägen zu den Leistungsanforderungen und zum Vertrag auffordern. Sollte sich dies als zweckmäßig erweisen, verhandelt der Auftraggeber mit den Bietern über die eingereichten Vorschläge. Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Entwurf der Angebotsaufforderung.
2) Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, nicht in Verhandlungen einzutreten und gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf die Erstangebote zuzuschlagen.
3) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
4) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
5) Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
6) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine Leistungsbeschreibung und einen Vertragsentwurf, zur Verfügung stellt.
8) Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6119
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de