Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 8962211634
Fax: +49 896221441634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München
Es ist vorgesehen, Unterkunftsleitungsleistungen hinsichtlich folgender Flüchtlingsunterkünfte unter Aufteilung in drei entsprechende Lose zu vergeben:
1)Unterschleißheim, Siemensstr. 1,
2)Haar, Hans-Pinsel-Str. 2-3 und Brunnerstr. 25, 27 und 29,
3)Garching, Echinger Weg 30 und 30a,
Der Freistaat Bayern betreibt diese Flüchtlingsunterkünfte und wird hierbei durch das Landratsamt München vertreten. Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt für den Auftraggeber die Verwaltung der losgegenständlichen Unterkünfte des Auftraggebers (Flüchtlingsunterkünfte) und die Betreuung der untergebrachten Personen sowie den Betrieb einer Informations- und Servicestelle. Die unterzubringenden Personen in den Flüchtlingsunterkünften können leistungsberechtigte Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Geflüchtete mit Anspruch nach § 24 AufenthG sowie Personen, deren Asylverfahren bereits positiv vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verbeschieden worden ist, sein, sowie deren Familienangehörige.
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Unterschleißheim, Siemensstr. 1
85716 Unterschleißheim
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Unterschleißheim, Siemensstr. 1 (mit 317 Plätzen)
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt für den Auftraggeber die Verwaltung der losgegenständlichen Unterkunft des Auftraggebers (Flüchtlingsunterkünfte) und die Betreuung der untergebrachten Personen sowie den Betrieb einer Informations- und Servicestelle nach den nachfolgenden Vorgaben:
-Objektverwaltung
-Zimmerverwaltung
-Bewohnerverwaltung
-Administration
Der Auftragnehmer übernimmt entsprechend dieser Leistungsbeschreibung die Leitung der losgegenständlichen Unterkünfte. Die eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers werden im Folgenden auch als Unterkunftsleiter („UL“) bezeichnet.
Die unterzubringenden Personen in den Flüchtlingsunterkünften können leistungsberechtigte Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Geflüchtete mit Anspruch nach § 24 AufenthG sowie Personen, deren Asylverfahren bereits positiv vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verbeschieden worden ist, sein, sowie deren Familienangehörige.
Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um bis zu insgesamt 12 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmer auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens drei (3) Monate vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit vom Auftraggeber in Textform erklärt werden.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um bis zu insgesamt 12 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmer auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens drei (3) Monate vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit vom Auftraggeber in Textform erklärt werden.
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Haar, Hans-Pinsel-Str. 2-3 und Brunnerstr. 25, 27 und 29
85540 Haar
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Haar, Hans-Pinsel-Str. 2-3 (mit 160 Plätzen) und Brunnerstr. 25, 27 und 29 (mit 88 Plätzen)
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt für den Auftraggeber die Verwaltung der losgegenständlichen Unterkunft des Auftraggebers (Flüchtlingsunterkünfte) und die Betreuung der untergebrachten Personen sowie den Betrieb einer Informations- und Servicestelle nach den nachfolgenden Vorgaben:
-Objektverwaltung
-Zimmerverwaltung
-Bewohnerverwaltung
-Administration
Der Auftragnehmer übernimmt entsprechend dieser Leistungsbeschreibung die Leitung der losgegenständlichen Unterkünfte. Die eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers werden im Folgenden auch als Unterkunftsleiter („UL“) bezeichnet.
Die unterzubringenden Personen in den Flüchtlingsunterkünften können leistungsberechtigte Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Geflüchtete mit Anspruch nach § 24 AufenthG sowie Personen, deren Asylverfahren bereits positiv vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verbeschieden worden ist, sein, sowie deren Familienangehörige.
Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um bis zu insgesamt 12 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmer auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens drei (3) Monate vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit vom Auftraggeber in Textform erklärt werden.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um bis zu insgesamt 12 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmer auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens drei (3) Monate vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit vom Auftraggeber in Textform erklärt werden.
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Garching, Echinger Weg 30 und 30
85748 Garching
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Garching, Echinger Weg 30 und 30a (mit derzeit 192 Plätzen)
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt für den Auftraggeber die Verwaltung der losgegenständlichen Unterkunft des Auftraggebers (Flüchtlingsunterkünfte) und die Betreuung der untergebrachten Personen sowie den Betrieb einer Informations- und Servicestelle nach den nachfolgenden Vorgaben:
-Objektverwaltung
-Zimmerverwaltung
-Bewohnerverwaltung
-Administration
Der Auftragnehmer übernimmt entsprechend dieser Leistungsbeschreibung die Leitung der losgegenständlichen Unterkünfte. Die eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers werden im Folgenden auch als Unterkunftsleiter („UL“) bezeichnet.
Die unterzubringenden Personen in den Flüchtlingsunterkünften können leistungsberechtigte Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Geflüchtete mit Anspruch nach § 24 AufenthG sowie Personen, deren Asylverfahren bereits positiv vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verbeschieden worden ist, sein, sowie deren Familienangehörige.
Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um bis zu insgesamt 12 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmer auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens drei (3) Monate vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit vom Auftraggeber in Textform erklärt werden.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um bis zu insgesamt 12 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmer auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens drei (3) Monate vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit vom Auftraggeber in Textform erklärt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279831
-das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) mit den dort enthaltenen/geforderten Anhängen;
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279831
–das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) mit den dort enthaltenen/geforderten Anhängen:
x Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bieters mit einer Versicherungssumme je Schadensfall von mindestens
1. EUR 5.000.000, - für Personenschäden; 2. EUR 2.500.000, - für Sach- und Vermögensschäden einschl. Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress; 3. EUR 100.000, - für das Abhandenkommen verwahrter Sachen und; 4. EUR 100.000, - für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss für jedes Los mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache, betragen. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
x Fortsetzung siehe VI.3) Zusätzliche Angaben (Seite 12)
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für vergleichbare Leistungen (Unterkunftsleitungsleistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_0) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022) von jeweils EUR 100.000, - netto.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279831
–das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) mit den dort enthaltenen/geforderten Anhängen:
x Eigenerklärung, Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter, die als Unterkunftsleiter tätig sind) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Fortsetzung siehe VI.3) Zusätzliche Angaben (Seite 12)
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter, die als Unterkunftsleiter tätig sind) des Bieters von mindestens 10 jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279831
–das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (Anlage AV_11)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Seite 7):
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
x Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen (Unterkunftsleitungsleistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_0), des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022), in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen (Unterkunftsleitungsleistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_0) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.
Fortsetzung III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Seite 7):
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
x Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
-bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
-der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
-der Projektbezeichnung,
-der Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
-des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
-des Erfüllungszeitraums dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
-des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über einen Vertrag über Leistungen der Unterkunftsleitung für Geflüchteten-/Asylbewerberunterkünfte durch den Bieter mit den wesentlichen Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_0) beschrieben;
2. Der referenzgegenständliche Vertrag beinhaltet die Leitung einer Einzelunterkunft mit einer Bewohnerkapazität (Bettenzahl) von mindestens 250 (Los 1), 200 (Los 2) bzw. 150 (Los 3) durch den Bieter;
3. Laufzeit des referenzgegenständlichen Vertrags des Bieters über die Unterkunftsleitung durch den Bieter des Referenzprojekts: mindestens 1 Jahr
4. Der referenzgegenständliche Vertrag wurde durch den Bieter im Zeitraum seit dem 01.01.2020 bis Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren vollständig erfüllt;
5.Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Vertrages beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr;
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
—der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
—Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer