Erbringung von Verkehrsleistungen im Stadtlinienverkehr Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: Verkehrsleistungen ÖPNV Nürnberg
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91180258433
Fax: +49 9118028858433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Verkehrsleistungen im Stadtlinienverkehr Nürnberg
Erbringung von Verkehrsleistungen im Stadtlinienverkehr Nürnberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftragnehmer führen im Auftrag der VAG gemäß § 42 PBefG Fahrten im Bus-Linienverkehr innerhalb desStadtgebietes Nürnberg durch und stellt hierzu die erforderlichen Fahrzeuge und Fahrer zur Verfügung.
Verlängerungsoption um 3 x 24 Monate
Das geschätzte Auftragsvolumen basiert auf eine 8-jährige Laufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Kriterien sind Musskriterien:
1) Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall;
2) Bestätigung von Deutsch als Projektsprache;
3) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegen;
4) Eigenerklärung/Bescheinigung über Zahlung von Abgaben und Steuern;
5) Eigenerklärung Abführung Sozialabgaben;
6) Einhaltung des Mindestlohns;
7) Eigenerklärung: Keine Insolvenz;
8) Eigenerklärung: Keine Liquidation.
9) Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstandvergleichbar sind (Gewichtung 5 %);
10) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (z.B. Creditreform, Creditsafe, Dunn und Bradstreet) (Gewichtung 15 %).
11) Drei qualifizierte Referenzen mit vergleichbaren Leistungen (nicht älter als 5 Jahre) mit folgenden Angaben (Summe Gewichtung pro Referenz = 18 %, für 3 Referenzen 54 %; gewertet werden nur vergleichbare Referenzen; Zwischenwerte werden interpoliert):
12) Kurzprofil des verantwortlichen Koordinators und dessen Vertreter (Name, abgeschlossene Ausbildung/Studium, Berufserfahrung, Erfahrung und abgeschlossene Projekte) (Gewichtung 6 %);
13) Angabe zu Ordnungswidrigkeiten nach § 61 PBefG in den letzten 3 Geschäftsjahren (Gewichtung 7 %);
14) Standortangabe für den Einsatz und die Steuerung des Fahrpersonals (Gewichtung 3 %);
15) Anzahl Busse Gesamt (Gewichtung 5 %);
16) Angabe der Mitarbeiterzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre (Gewichtung 5 %).
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haftend auftreten und einen gemeinsamen Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
Es werden mit allen geeigneten Bietern Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Die einzelnen Linien werden sukzesive in Form von Miniwettbewerben unter den Unternehmen mit Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben und vergeben.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.