H89 SHOD Dreifachschulsporthalle Dachau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 813175-335
Fax: +49 813175-44982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
H89 SHOD Dreifachschulsporthalle Dachau
Neubau einer 3-fach Sporthalle angrenzend an die Grundschule Dachau-Ost - Metallarbeiten
Los 1 Metallbauarbeiten Geländer, Treppen
Los 2 Metallbauarbeiten Stahl-Glas-Elemente, Stahlblechtüren
Los 3 Metallbauarbeiten Zaunanlage, Garagentore
Los 1 - Metallbauarbeiten, Geländer, Treppen
85221 Dachau, Anton-Günther-Straße 3
Werk- und Montageplanung,
Statische Berechnung Treppengeländer,
Stabfüllung, H ca. 1,65 m, ca. 46 m
Ganzglasgeländer H ca. 1,4 m, ca. 45,0 m
Stahltreppen, Gitterroststufe, Geländer, 6 Stg., 2 St.
Los 2 Metallbauarbeiten Stahl-Glas-Elemente, Stahlblechtüren
85221 Dachau, Anton-Günther-Straße 3
Metallbauarbeiten, Stahl-Glas-Elemente, Stahlblechtüren
Werk- und Montageplanung, Statik
Stahl-Glas-Elemente, 2-flg., ca. 3,15 x 2,70 m, 1 St.
Stahl-Glas-Elemente, T30 RS, 2-flg., ca. 3,00 x 2,60 m, 1 St.
Stahl-Glas-Elemente, T30 RS, 2-flg., ca. 3,00 x 3,00 m, 1 St.
Stahl-Glas-Elemente, T30 RS, 1-flg., ca. 2,10 x 2,60 m, 1 St.
Stahl-Glas-Elemente, T30 RS, 1-flg., ca. 1,40 x 3,00 m, 1 St.
Stahl-Glas-Elemente, RS, 2-flg., ca. 2,10 x 2,60 m, 1 St.
Stahl-Glas-Elemente, T30, 1-flg., ca. 2,15 x 2,30 m, 3 St.
Stahlblechtüren, T30, 1-flg. 1,15 x 2,30 m, 3 St.
Stahlblechtüren, T30, 2-flg. bis 2,15 x 2,30 m, 2 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Schönberger Straße 15
Ort: Böbing
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82389
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: An der breiten Gehre 31
Ort: Gardelegen
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39638
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Los 3 wurde aufgehoben, da keine Angebote eingegangen sind. Die entsprechende EU-Bekanntmachung zur Aufhebung von Los 3 wurde am 28.08.2023 mit der Bekanntmachungsnummer 2023/S 163-513650 veröffentlicht.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 813175-335
Fax: +49 813175-44982
Internet-Adresse: www.dachau.de