Beschaffung Netzersatzanlagen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wackersdorfer Straße 80
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RAe Dr. Schrems und Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-schwandorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Netzersatzanlagen
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von 5 (ggf. auch nur 3 oder 4, siehe II.2.11!) baugleichen Netzersatzanlagen (NEA), jeweils ausgestaltet als mobiler, zweiachsiger, geländefähiger Anhänger (Drehschemelanhänger) für allradgetriebene geländefähige LKW. Lieferung nach Schwandorf und Einweisung vor Ort.
Landkreis Schwandorf
Die Netzersatzanlage (NEA) ist als mobiler, zweiachsiger, geländefähiger Anhänger (Drehschemelanhänger) für allradgetriebene geländefähige LKW vorgesehen. Als Alternative oder zusätzlich kann ein Tandemhänger angeboten werden.
Die nachfolgende techn. Beschreibung bezieht sich auf die Ausstattung einer Netzersatzanlage. Nachfolgend Mindestanforderungen.
Verwendungszweck:
1. Die NEA dient der Inselversorgung/Direktversorgung von z.B. Einsatzstellen. Hierbei werden die eingebauten Steckdosen verwendet. (Schutzmaßnahme: Schutz durch Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern mit Isolationsüberwachung).
2. Die NEA dient der Inselversorgung/Direktversorgung von z.B. Einsatzstellen mit weiteren NEA der Bedarfsträgerinnen zur gemeinsamen Versorgung (Betrieb von mehreren NEA in unmittelbarer Nähe zueinander). (Schutzmaßnahme: Schutz durch Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern mit Isolationsüberwachung).
3. Die NEA dient zur Einspeisung in vorhandene zuvor freigeschaltete (spannungsfreie) Netze (TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz) im Einzelbetrieb zur Versorgung des Versorgernetzes oder von elektrischen Anlagen, auch wenn netzgeführte, rückspeisefähige Stromerzeugungseinrichtungen (z.B. PV-Anlagen) in dem Versorgungsbereich vorhanden sind.
4. Die NEA dient zur Einspeisung in vorhandene zuvor freigeschaltete (spannungsfreie) Netze (TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz) mit weiteren parallelschaltfähigen Stromerzeugern der Bedarfsträgerinnen zur gemeinsamen Versorgung des Versorgernetztes oder von elektrischen Anlagen (Betrieb von mehreren Stromerzeugern im Verbund parallel), auch wenn netzgeführte, rückspeisefähige Stromerzeugungseinrichtungen (z.B. PV-Anlagen) in dem Versorgungsbereich vorhanden sind.
5. Die NEA dient zur parallelen Einspeisung in vorhandene unter Spannung stehende Netze (Netzparallelbetrieb für TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz) im Einzelbetrieb.
6. Die NEA dient zur Einspeisung in vorhandene unter Spannung stehende Netze (im Netzparallelbetrieb für TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz) mit weiteren parallelschaltfähigen Stromerzeugern der bedarfsträgerinnen zur gemeinsamen Versorgung (Betrieb von mehreren Stromerzeugern im Verbund parallel zu einem Versorgernetz).
7. Die NEA dient zur Versorgung von selbst errichteten mobilen, temporär betriebenen Inselnetzen (TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz) in Bereitstellungsräumen vergleichbar zu Feldlagern ohne Anschluss an ein Versorgungsnetz im Einzelbetrieb. Hierbei werden die verbauten Steckdosen verwendet.
8. Die NEA dient zur Versorgung von selbst errichteten mobilen, temporär betriebenen Inselnetzen (TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz) in Bereitstellungsräumen vergleichbar zu Feldlagern ohne Anschluss an ein Versorgungsnetz mit weiteren parallelschaltfähigen Stromerzeugern der Bedarfsträgerinnen zur gemeinsamen Versorgung. Hierbei werden die verbauten Steckdosen verwendet.
9. Die NEA dient zur Versorgung von selbst errichteten mobilen Inselnetzen (TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz) in Feldlagern mit Anschluss an ein unter Spannung stehendes Versorgungsnetz. Die Versorgung erfolgt im Einzelbetrieb und im Netzparallelbetrieb als Ausfallreserve für eine unterbrechungsfreie Spannungsversorgung, für einen Notstrombetrieb oder für Lastspitzen (Spitzenlastbetrieb) [Beide Betriebsarten, Notstrombetrieb und Spitzenlastbetrieb, müssen realisierbar sein]. Hierbei werden die verbauten Steckdosen verwendet.
10. Die NEA dient zur Versorgung von selbst errichteten mobilen Inselnetzen (TN-C-Netz/TN-C-S-Netz/TT-Netz) in Feldlagern mit Anschluss an ein Versorgungsnetz. Die Versorgung erfolgt zusammen mit weiteren parallelschaltfähigen Stromerzeugern der Bedarfsträgerinnen zur gemeinsamen Versorgung und im Netzparallelbetrieb als Ausfallreserve für eine unterbrechungsfreie Spannungsversorgung, für einen Notstrombetrieb oder für Lastspitzen (Spitzenlastbetrieb) [beide Betriebsarten, Notstrombetrieb und Spitzenlastbetrieb, müssen realisierbar sein]. Hierbei werden die verbauten Steckdosen verwendet.
Der Auftraggeber behält sich vor, anstelle von 5 Netzersatzanlagen nur 3 oder 4 Netzersatzanlagen zu beauftragen.
In diesem Fall wird der Preis für die Anzahl der Beschaffungen gewertet (bei 4 Beschafffungen also der Preis für 4 Netzersatzanlagen, bei 3 Beschaffungen also der Preis für 3 Netzersatzanlagen). Die Entscheidung, ob der Auftraggeber 5, 4 oder 3 Netzersatzanlagen beschafft, steht dem Auftraggeber bis zur Zuschlagserteilung frei. Der Auftragnehmer kann aus der Beschaffung von nur 4 oder 3 Netzersatzanlagen keine Ansprüche gegen den Auftraggeber ableiten.
Darüber hinaus sind Teilleistungen/Ausstattungsmerkmale optional anzubieten, d. h. der Auftraggeber kann bis zur Zuschlagesentscheidung entscheiden, ob er alle oder einzelne Netzersatzanlagen mit oder ohne diese optionalen Teilleistungen/Ausstattungsmerkmale bestellt. Gewertet wird der Preis der zu bestellenden Ausstattung.
Die Bewerbung ist nur zulässig auf den von der Vergabestelle vorgegebenen Formularen.
Der Auftrag war in geänderter Form bereits unter ABl./S 135 vom 17.07.2023, 2023/S 135-430830, bekanntgegeben, nunmehr wurde das Leistungsverzeichnis geändert und der Auftrag wird neu ausgeschrieben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die Handelsregisterauszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen (nach gesonderter Aufforderung).
2. Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
3. Erklärung zur Einhaltung von § 128 GWB
4. Eigenerklärung L 127, kein Bezug zu Rußland
1. Nachweis der Lieferung von mindestens 50 vergleichbaren (vergleichbar bedeutet, >50 kVA) Netzersatzanlagen seit 01.01.2018..
- Einzelbieter allein oder Bietergemeinschaft, jeweils ggf. mit Subunternehmer, im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch. Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.
elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung ist nur zulässig auf den von der Vergabestelle vorgegebenen Formularen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html