Planung und den Neubau eines Förderzentrums in Weilheim mit Grundstücksbeschaffung Referenznummer der Bekanntmachung: DHG199.0002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Von-Kahl-Str. 4
Ort: Peiting
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86971
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsstelle Herzogsägmühle
E-Mail:
Telefon: +49 88612-190
Fax: +49 8861219-201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herzogsaegmuehle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und den Neubau eines Förderzentrums in Weilheim mit Grundstücksbeschaffung
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen ab der Leistungsphase 2 HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder HOAI zur schlüsselfertigen Errichtung eines Förderzentrums in Weilheim einschließlich Grundstücksbeschaffung
Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V. Von-Kahl-Straße 4 86971 Peiting
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen ab der Leistungsphase 2 HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder HOAI zur schlüsselfertigen Errichtung eines Förderzentrums in Weilheim einschließlich Grundstücksbeschaffung.
Das alte bestehende Förderzentrum für Erwachsene in Herzogsägmühle mit 39 Plätzen wurde vor 22 Jahren nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen erbaut.
Mit Einführung des Pflegewohnqualitätsgesetzes haben sich die Anforderungen verändert. Einer weiteren Nutzung des Gebäudes für den bisherigen Personenkreis wurde nicht zugestimmt. Nach Absprache mit der Regierung von Oberbayern soll daher ein Ersatzbau für das Förderzentrum in zwei Bauabschnitten verwirklicht werden:
Der 1. Bauabschnitt mit 24 Plätzen auf dem Grundstück Oblandstraße 8a in Herzogsägmühle ist bereits fertiggestellt und dient als Referenzobjekt (siehe hierzu die Anlagen 810_01 bis 810_19).
Der 2. Bauabschnitt mit 24 Plätzen (15 Ersatzplätze + 9 zusätzliche Plätze) ist Inhalt dieses Vergabeverfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und den Neubau eines Förderzentrums in Weilheim mit Grundstücksbeschaffung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6122
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762-411
Fax: +49 8921762-847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.