Baufeinreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: H60296423
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baufeinreinigung
Baufeinreinigung
Willy-Brandt-Gesamtschule und FOS
Freudstr. 15
80935 München
- Reinigung vorab + Nachreinigung --> ca. 33000m2 Fläche und 812 Treppenstufen
- Raumreinigung --> ca. 24000m2 Fläche
- Reinigung Flure --> ca. 6000m2 Fläche
- Reinigung TRH --> ca. 688 Treppenstufen
- Reinigung Aufzüge --> 10 Stk
- Tiefgarage --> ca. 2750 m2
- Technikräume --> ca. 2070 m2
- Reinigung Lichtschächte --> ca. 140m2
- Reinigung Fenster --> ca. 6620m2
- Reinigung Dach --> ca. 4500m2
- Reinigung Außenanlagen --> ca. 20.000m2
Ausführung nicht durchgehend, sondern nach Abruf BH.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=249797
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=249797
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=249797
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausführung nicht durchgehend, sondern nach Abruf BH. Mehrere Anfahrten sind im LV mit einzukalkulieren in den entsprechenden Positionen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.