700-18 Haftpflichtversicherung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-18 Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung mit allen Nebenleistungen
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Leistungsgegenstand ist eine Heilwesenhaftpflichtversicherung nach dem Occurrence-Prinzip für das Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R. für den Betrieb eines Universitätsklinikums samt der betriebsüblichen Nebenrisiken. Mitversichert sind
Mitversicherte Unternehmen sind:
•Klinikum Augsburg Energy Procurement & Trading GmbH
•Medizinische Fakultät der Universität Augsburg
•Ethik-Kommissionen der Universität/des Universitätsklinikums
•Die der Medizinischen Fakultät zugeordneten Institute der Universität, auch wenn es sich nicht um Betriebszugehörige handelt.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 3 Jahre (36 Monate). Er kann einmal um 1 Jahr verlängert werden. Hierzu ist 3 Monaten vor Vertragsende eine Erklärung in Schriftform an den Auftragnehmer zu senden. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280184
- Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate
- Formblatt L 1313 Teilnahmeantrag
- Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung
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•Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) von durchschnittlich 4.000.000,- EUR netto p.a.
•Geheimhaltungs- und Nichtverwertungsvereinbarung inkl. Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit im Umgang mit personenbezogenen Daten und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
•Grundsatzerklärung des UKA gem. § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280184
•Der Bewerber ist seit mindestens drei Jahren gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung am Markt tätig.
•Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. (§§ 123, 124 GWB)
•Eigenerklärung Russlandsanktionen.
nur zugelassene Versicherungsgesellschaften (Nachweis erforderlich)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=280184
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform und so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.