Test- und Performancetest Referenznummer der Bekanntmachung: 2023AHE000010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophienstr. 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Helmersen, Alexander
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Test- und Performancetest
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist der zentrale IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung in Bayern.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Unterstützungsleistungen im Bereich Last- und Performancetests für das IT-DLZ. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere die Durchführung von Tests (im Schwerpunkt Last- und Performancetests) für Webanwendungen für Projekte des Kultusministeriums.
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist der zentrale IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung in Bayern.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Unterstützungsleistungen im Bereich Last- und Performancetests für das IT-DLZ. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere die Durchführung von Tests (im Schwerpunkt Last- und Performancetests) für Webanwendungen für Projekte des Kultusministeriums.
Verlängerungsoption 2x 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Umsatz aus Last- und Performancetesting
B) Gesamtumsatz
A) Beträgt in Summe bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mindestens 2 Mio. Euro.
B) Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
A) Zwei Referenzen zu Last- und Performancetesting
B) Anzahl der Mitarbeiter
C) Technische Ausrüstung
D) Je ein Profil für einen Testkoordinator und einen Tester
A)
a) Mindestens 100 Personentage in diesem Projekt, für die Definition, Konzeption, Implementierung, Durchführung und Auswertung von Last- und Performancetests durch den Bewerber selbst erbracht wurden.
b) Mindestens ein Lasttest-Werkzeug wie LoadRunner oder vergleichbar zum Einsatz kam und vom Bewerber dabei aktiv genutzt wurde
c) aus der Darstellung klar hervor geht, welche Leistungen hinsichtlich der Definition, Konzeption, Implementierung, Durchführung und Auswertung von Last- und Performancetests vom Bewerber selbst erbracht wurden
B) Mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen drei Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022) in Projekten im Bereich "Last- und Performancetesting"
- Scientology Schutzerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.