Videodokumentation Referenznummer der Bekanntmachung: H60300823
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Videodokumentation
Videodokumentation
- ca. 65 Monate Videodokumentation mit Zeitrafferkamerasystem
- 3 Stück Zeitrafferkamera
- 2 Stück Kameramasten
- 2 Stück Zeitrafferfilme
Sonstiges:
- 3 Stück Umsetzen Zeitrafferkamerasystem
- 4 Stück Dronenflug
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=251313
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=251313
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=251313
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.