Bamberg Service/Abtf. Grünanlagen und Friedhöfe- Mehrzweck-Geräteträger für den städtischen Friedhof Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BS-027/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untere Sandstraße 34
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 951871697
Fax: +49 951871957
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt.bamberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bamberg Service/Abtf. Grünanlagen und Friedhöfe- Mehrzweck-Geräteträger für den städtischen Friedhof
Beschaffung eines Mehrzweck-Geräteträgers mit werkzeuglosem Schnellwechselsystem für den städtischen Friedhof
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den Bamberg Service - ein Eigenbetrieb der Stadt Bamberg soll ein neuer Mehrzweck-Geräteträger mit werkzeuglosem Schnellwechselsystem und folgenden Anbaugeräten beschafft werden. - Kehraggregat mit Saugmund, Staubbindung und Kehrgutbehälter- Universal-Frontmähwerk einschließlich Saugbehälter- Unkrautvernichter mittels Heißwasser - Aufbau auf das Trägerfahrzeug- Winterdienstausrüstung mit Schneeräumschilder und Streuer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.