Lieferung eines X-/Ka-Band Full Motion Portable Antenna Frontend (FM-PAT) Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M DTEC - NT 660
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines X-/Ka-Band Full Motion Portable Antenna Frontend (FM-PAT)
Die Universität der Bundeswehr München (Auftraggeber) wurde 1973 auf Bestreben des damaligen Bundesministers der Verteidigung, Helmut Schmidt, unter dem Namen "Hochschule der Bundeswehr München" gegründet. Sie ist eine von zwei Universitäten, die die Bundeswehr zur Ausbildung ihrer Offiziersanwärter und jungen Offiziere hat. Die Universität gehört zum zivilen Organisationsbereich Personal und ist dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet.
Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierung- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz dtec.bw) gegründet. dtec.bw ist Bestandteil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19 Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. Mit der Aufnahme in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) wird dtec.bw von der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert. Das Forschungsprojekt "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) wurde vom BMVg genehmigt und soll nun realisiert werden. Im Rahmen von SeRANIS soll ein Experimentalsatellit im Low Earth Orbit (LEO) entstehen. Das Projekt SeRANIS wird durch dtec.bw gefördert.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines Full Motion Portable Antena Frontends für die X- und Ka-Band basierte Kommunikation mit LEO und Medium Earth Orbit (MEO)-Satelliten. Das Full Motion Portable Antena Frontend ist hierbei für den Einsatz in einem Full Motion Portable Ground Terminal bestimmt. Der Auftragnehmer hat das Full Motion Portable Antenna Frontend "Frei-Frachtführer" (FAC) gemäß Inctoterms(R) 2020 im Werk des Herstellers bereitzustellen.
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Der SeRANIS-Satellit stellt Kommunikationsnutzlasten zur Verfügung, die laserbasierte Kommunikation sowie X- und Ka-Band-Kommunikationsmöglichkeiten ermöglichen. Im Rahmen von SeRANIS versucht das UniBw Forschungszentrum SPACE (FZS) einen Prüfstand für X- und Ka-Band und optische Übertragungen einzurichten. Dabei dient dieser als Forschungseinrichtung für Überflugtests von Boden-Weltraum und Weltraum-Boden-Kommunikationsgeräten und der zugehörigen Signalverarbeitung, die End-to-End-Messmöglichkeiten bietet.
Im Munich Center for Space Communications betreibt die UniBw M derzeit mehrere RF-Antennen-Stationen mit UHF, S-, C-, X- Ku- und Ka-Frequenzbändern. Dort werden unabhängige Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten für neue Technologien im Bereich der Satelliten- und Weltraumkommunikation unterstützt. Derzeit hat die UniBw M jedoch noch keine Anlagen in ihren Räumlichkeiten installiert, die X- und Ka-Band Kommunikation mit LEO/MEO Satelliten unterstützen.
Im Hinblick auf die X- und Ka-Band-Kommunikation mit LEO/MEO-Satelliten verfügt das FZS noch nicht über transportable Anlagen auf seinem Gelände. Daher beabsichtigt das FZS, seine derzeitige Bodenstationsinfrastruktur durch ein entsprechendes Full Motion Portable Ground Terminal (FM-PGT) zu erweitern. Als Teil des terrestrischen Labors "Netzwerke und Technologieelemente" soll das FM-PGT die Kommunikation im X- und Ka-Band Frequenzbereich zwischen dem SeRANIS LEO-Satelliten und dem Boden unterstützen. Darüber hinaus soll der FM-PGT für wissenschaftliche Anwendungen mit anderen Satelliten in LEO-, MEO- und GEO-Umlaufbahnen eingesetzt werden.
Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf die Beschaffung eines Full Motion Portable Antenna Frontend, das für den oben erwähnten FM-PGT bestimmt ist. Der Auftragnehmer hat das Full Motion Portable Antenna Frontend "FCA-Frei Frachtührer" (FCA) gemäß Incoterms(R) 2020 an seinem Werk bereitzustellen.
Der Auftraggeber wird bis zu 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen,
sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der
Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern,
die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber
aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit vergleichbaren Projekten berücksichtigen.
Option 1: Bei Versandorten in EU-Länder, einschließlich Deutschland, muss der Auftragnehmer das Full Motion Portable Antenna Frontend auf Verlangen der UniBw M als "Delivered Duty Paid" (DDP) gemäß Incoterms (R) 2020 zum Gelände der UniBw M liefern.
Option 2: Bei Versandorten in Nicht-EU-Länder (ausgenommen USA und Kanada) muss der Auftragnehmer das Full Motion Portable Antenna Frontend auf Verlangen der UniBw M als "Delivery at Place" (DAP) gemäß Incoterms (R) 2020 zum Gelände der UniBw M liefern.
Mit der Aufnahme in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) wird dtec.bw von der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert. Das Projekt SeRANIS wird durch dtec.bw gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge
entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist;
- dass der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung eines X-/Ka-Band Full Motion Portable Antenna Frontends).
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung
abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bewerbergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber
behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
b) Vorlage von Referenzen, also Liste der vom Bewerber und ggf. der von Nachunternehmern, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung eines X-/Ka-BandFull Motion Portable Antenna Frontends), unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, Ansprechpartner beim Auftraggeber inkl. Kontaktdaten.
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird unter Benennung des Nachunternehmers. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf
die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bewerbergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb. Mit dieser Bekanntmachung fordert der Auftraggeber interessierte Unternehmen
auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Teilnahmeantrag sind allein die Anforderungen dieser
Bekanntmachung maßgeblich. Anhand des eingereichten Teilnahmeantrags prüft der Auftraggeber die Eignung
der Bewerber für den Auftrag anhand der gemäß Ziffer III.1) der Bekanntmachung einzureichenden Unterlagen.
Im zweiten Schritt fordert der Auftraggeber alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, dazu auf, ein
Erstangebot einzureichen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird der Auftraggeber die Bieter zur
Abgabe von Optimierungsvorschlägen zu den Leistungsanforderungen und zum Vertrag auffordern. Sollte sich
dies als zweckmäßig erweisen, verhandelt der Auftraggeber mit den Bietern über die eingereichten Vorschläge.
Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem
Entwurf der Angebotsaufforderung.
2) Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, nicht in Verhandlungen einzutreten und gemäß § 17 Abs. 11
VgV auf die Erstangebote zuzuschlagen.
3) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte
Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten
Vergabeportals zur Verfügung. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit
Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
4) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer
I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3)
genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
5) Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages
möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Bieter, die sich mit anderen
Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag
einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor
Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei
gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Vollmacht mittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der
BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese
Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
6) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames
Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor,
Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen
an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen
wurde.
7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3)
genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine Leistungsbeschreibung und
einen Vertragsentwurf, zur Verfügung stellt.
8) Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC68MN
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.unibw.de