3340 Betonwerkstein Sportpark Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-08-04 FA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Greflingerstraße 26
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
3340 Betonwerkstein Sportpark Ost
Im Kasernenviertel im Osten Regensburgs liegt das Areal der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne. Hier plant das Stadtwerk Regensburg den Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades.
Dabei sind, mit dieser Ausschreibung Betonwerkstein zu vergeben:
- Bodenbeläge aus Betonwerkstein
- Beläge von Treppenstufen aus Betonwerkstein
- Sauberlaufmatten
Regensburger Osten, Areal der Prinz-Leopold-Kaserne an der Zeißstraße
Im Kasernenviertel im Osten Regensburgs liegt das Areal der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne. Hier plant das Stadtwerk Regensburg den Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades.
Dabei sind, mit dieser Ausschreibung Betonwerkstein zu vergeben:
- Bodenbeläge aus Betonwerkstein
- Beläge von Treppenstufen aus Betonwerkstein
- Sauberlaufmatten
Ausführungsfristen:
Beginn Montage: 27. Mai 2024
Fertigstellung: 06. Dezember 2024
Zwischentermine: siehe Ausschreibungsunterlagen
Diese Ausschreibung / Gewerk ist Teil der festgelegten 80/20 Aufteilung für das Projekt Sportpark Ost (SPO)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt