Airborne Gravitiy Gradiometry Areal Nürnberg & Würzburg Referenznummer der Bekanntmachung: FTG01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911802-58446
Fax: +49 911802-88-58446
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Airborne Gravitiy Gradiometry Areal Nürnberg & Würzburg
Datenerfassung und -verarbeitung einer luftgestützten Schwerkraftgradiometrie in zwei Gebieten: Nürnberg und Würzburg
Los 1: Airborne Gravity Gradiometrie Nürnberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Datenerfassung und -verarbeitung mittels einer luftgestützten Schwerkraftgradiometriemessung im Areal Nürnberg.
Los 2: Airborne Gravity Gradiometrie Würzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Datenerfassung und -verarbeitung mittels einer luftgestützten Schwerkraftgradiometriemessung im Areal Würzburg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers, dass der Bewerber zur gewerbsmäßigen Erbringung der Leistung berechtigt ist. Aufzeigen der Gesellschaftsform inklusive der Verteilung der Eigentumsverhältnisse (Nachweis nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
1.2 Erklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Landesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusichert.
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
1.3 Erklärung, dass der Bieter seiner für Ihn geltenden Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachkommt.
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
1.4 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine entspr. Versicherung mit dem Bieter abzuschließen.
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
1.5 Nachweis Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. einer vergleichbaren Unfallversicherung
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
2.1 Bonitätsauskunft nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung,
z. B. Creditreform (Gewichtung max. 9 %)
hervorragende Bonität = 9 %, sehr gute Bonität = 8 %, gute Bonität = 6 %,
ausreichende Bonität = 4 %, schwache Bonität oder nur Bankauskunft = 2 %,
keine Bonität bzw. Nichtvorliegen oder unplausible Bonitätsauskunft = 0 %;
2.2 Erklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmen des Bewerbers vorliegt oder eine Ablehnung eines solchen Verfahrens vorliegt
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
2.3 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet.
(Gewichtung 3 % bei Nachweisvorlage, 0 % bei Nichtvorlage oder unplausiblen Nachweisen)
3.1 Zwei Referenzen mit der Leistungsanforderung vergleichbare und zur Zufriedenheit des
Auftraggebers ausgeführte Leistungen. Abgeschlossene Aufträge dürfen nicht älter als 3 Jahre ab Auftragsbeginn zur Bekanntmachung dieser Ausschreibung sein.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktinformation, Beschreibung des Leistungsin-halts und -umfangs sowie welche Leistungen im eigenen Betrieb bzw. extern erbracht wur-den/werden, Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Auftragssumme, Vertragszeitraum.
(Gewichtung je Referenz 35 % = 70 % gesamt), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschrie-benen Leistung für eine Referenz: 35 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar. Zwischenwertung linear absteigend zum Höchstwert der besten Referenz eines Bewerbers)
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen.
Die Nachweis-/Erklärungsführung gilt auch für den Bewerber, wenn sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung eines Nachunternehmers bedient.
Erklärungen und Nachweise für geforderte Teilnahmekriterien beziehen sich stets auf das Unternehmen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und sind auf den Namen des Unternehmens des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, für Eignungsanleihen auf die Namen der Nachunternehmen bei entsprechendem Einsatz.
Im Falle von Bietergemeinschaften müssen diese gesamtschuldnerisch haftend auftreten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.