Fraunhofer ISE - 70-00003-2350-H Brandschutzplanung mit Ex-Schutz Referenznummer der Bekanntmachung: 70-00003-2350-H Brandschutzplanung mit Ex-Schutz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastr. 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): C2 - Vergabestelle Bau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer ISE - 70-00003-2350-H Brandschutzplanung mit Ex-Schutz
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Brandschutzplanung (mit Ex-Schutz) für das Fraunhofer ISE Freiburg - Neubau HYKOS,
Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 37.000.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines
Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Honorarangebot gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung - siehe Vergabeunterlagen
Heidenhofstraße 5, 79110 Freiburg im Breisgau
Beratungs- und Planungsleistungen Brandschutz (mit Ex-Schutz) für das Neubau-Projekt HYKOS am Freiburger ISE
Der geplante Neubau ist ein Forschungsgebäude für die Entwicklung von Wasserstofftechnologien und Brennstoffzellentechnik. Eine Besonderheit hierbei sind die für einen Forschungsbetrieb hohen Mengen an Wasserstoff, die im Gebäude in geeigneten Verfahren verarbeitet werden.
Ein Kantinenbereich für den Gesamtcampus mit einer Kapazität für ca. 750 Essen/Tag sowie ein Konferenzzentrum für die Nutzung am Campus des ISE sollen angegliedert werden.
Die Leistungen erstrecken sich über alle Leistungsphasen, der Abruf erfolgt in zwei Stufen (Stufe 1: LPh 2-4 / Stufe 2: LPh 5-8).
Der Leistungskatalog umfasst sämtliche für die Erstellung eines brandschutztechnisch konformen Gebäudes notwendigen Beratungs- und Planungsleistungen. Besonderheit bei diesem Projekt sind die hohen Anforderungen an den Ex-Schutz, welche im Zuge der Leistungserbringung direkt in die Brandschutzplanung integriert werden werden sollen.
Die Arbeit am Projekt erfolgt in enger Anbindung an das Planungsteam aus Architekten, HKLS- und ELT-Fachplaner und weiteren fachlich Beteiligten sowie dem Nutzer und dem Bauherrn.
OPTIONAL:
Auf dem Grundstück soll voraussichtlich ein weiteres, dem Neubau direkt angegliedertes Gebäude errichtet werden. Es ist daher davon auszugehen, dass es neben der rein funktionalen auch eine räumliche Verbindung zwischen den beiden Gebäuden geben wird. Das Planungs-"Kern"-Team soll daher ggf. weiterbeauftragt werden, um eine Konsistenz der Planung und Ausführung zu gewährleisten.
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor:
Auf dem Grundstück soll voraussichtlich ein weiteres, dem Neubau direkt angegliedertes Gebäude errichtet
werden. Es ist daher davon auszugehen, dass es neben der rein funktionalen auch eine räumliche Verbindung
zwischen den beiden Gebäuden geben wird. Das Planungs-"Kern"-Team soll daher ggf. weiterbeauftragt werden,
um eine Konsistenz der Planung und Ausführung zu gewährleisten.
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV
- Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VGV
- Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VGV
- Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
- Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV
- Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Siehe Auftragsunterlagen
- Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV
- Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV
- Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV – Berufliche Befähigung
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VGV
- Technische Ausrüstung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV
- vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV
- Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV
- Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VGV
- Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV
- Referenzschreiben im Sinne eines Zeugnisses vom Auftraggeber
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
siehe Vergabeunterlagen
Siehe III.1.1)
Siehe Auftragsunterlagen.
Sowie: Eigenerklärung zu Sanktionen der EU ist Ausschlusskriterium
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
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Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland