Änderungsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Vorhalteerhöhung Krankentransport
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Dalbergstraße 15
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZRF Bayerischer Untermain
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ils-untermain.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Änderungsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Vorhalteerhöhung Krankentransport
Rettungsdienstbereich Bayerischer Untermain (Gebiet der Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg)
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung des Krankentransportes durch den Konzessionsnehmer mit diversen Rettungsmitteln an zwei Standorten im Rettungsdienstbereich des ZRF.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vereinbarung gemäß Art. 19 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes über den Rettungsdienst (BayRDG) vom 8.1.1998 (GVBl. S. 10) – jetzt Art. 13 Abs. 4 BayRDG vom 22.7.2008 (GVBl. S. 429)
Postanschrift: Streitfeldstraße 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81673
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben bei Ziffer V.2.4), VII.1.6) und Ziffer VII.2.3) sind bezogen auf die Kosten für den Zeitraum 2019 bis 2028.
Zu den Angaben bei Ziffer II.2.7) und VII.1.5): Der Vertrag wurde im Jahr 2004 zunächst für die Dauer von fünf Jahren geschlossen. Die Geltungsdauer des Vertrags verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn er nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt wird. Eine Kündigung ist bislang nicht erfolgt.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 931-41995-0
Fax: +49 931-41995-299
Internet-Adresse: https://www.vgh.bayern.de/vgwuerzburg/
Die Änderungsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB).
Zu beachten ist allerdings, dass die Bestimmungen des GWB vorliegend zumindest keine unmittelbare Anwendung finden. Denn seit dem 01.11.2022 kommt insoweit die Ausnahmebestimmung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (sog. Bereichsausnahme) zum Tragen, die durch die Bestimmungen des neuen BayRDG zum Auswahlverfahren nach § 3 Abs. 2 des Änderungsgesetzes vom 22. April 2022 (GVBl. S. 132) „umgesetzt“ wurde (siehe dazu näher Bayerischer Landtag, Drucksache 18/19306, S. 27 f.).
Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts nach dem GWB weiter entsprechend weitergelten. Insoweit wird in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung des § 135 Abs. 2 GWB verwiesen. Danach kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Konzessionsgeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Konzessionsgeber - wie vorliegend - die Konzessionsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rettungsdienstbereich Bayerischer Untermain (Gebiet der Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg)
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung des Krankentransportes durch den Konzessionsnehmer mit diversen Rettungsmitteln an zwei Standorten im Rettungsdienstbereich des ZRF.
Postanschrift: Streitfeldstraße 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81673
Land: Deutschland
Die vorliegende Vertragsänderung im Wege der 5. Änderungsvereinbarung zu dem in Ziffern II. und V. beschriebenen Konzessionsvertrag wurde vor folgendem Hintergrund erforderlich:
Das Institut für Notfallmedizin an der LMU München (INM) hat eine Defizitanalyse vorgelegt, die die rettungsdienstliche Versorgungssituation in dem Rettungsdienstbereich des ZRF Bayerischer Untermain untersucht. In der Defizitanalyse werden vor allem diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um für den Bereich der Notfallrettung künftig die Einhaltung der 12-Minuten-Frist in dem geforderten Umfang gewährleisten zu können. Weiter werden – was vorliegend allein relevant ist – vom INM auch Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation im Bereich des Krankentransportes empfohlen. Insoweit schlägt das INM zur Verbesserung der Versorgungssituation im Bereich des Krankentransportes vor, die Vorhaltestunden der KTW, die insbesondere vom MHD im Rettungsdienstbereich Bayerischer Untermain vorgehalten werden, zu erhöhen.
Mit der 5. Änderungsvereinbarung wird diese Empfehlung des INM umgesetzt. Dabei wird die Vorhaltung des Konzessionsnehmers im Bereich des Krankentransportes um 33 Wochenstunden von bislang 70 Wochenstunden auf 103 Wochenstunden erhöht.
Seit Vertragsschluss sind bislang vier Änderungsvereinbarungen zur Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Regelungen geschlossen worden. Die letzte Änderungsvereinbarung wurde am 25.03.2021/13.04.2021 unterzeichnet.
Die Vorhalteerhöhung wurde durch das INM im Rahmen seiner Defizitanalyse empfohlen. Die Empfehlung dient dem Zweck, die Versorgungssituation zu verbessern. Die Notwendigkeit der Vorhalteerhöhung konnte wohl schon nicht als solche, aber keinesfalls in ihrer konkreten Höhe bei Vertragsschluss vorhergesehen werden. Denn die Entwicklungen in der Versorgungssituation, die nun Vorhalteerhöhung erfordern, waren in der Form damals nicht zu antizipieren. Hierzu sowie für die Kostenübernahme durch die Kostenträger bedurfte es vielmehr einer entsprechenden Begutachtung durch das INM, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so noch nicht vorlag. Die Begutachtung durch das INM im Rahmen der Defizitanalyse, die nunmehr aufgrund geänderter Parameter diese Maßnahmen fordert, stellt deshalb aus Warte des ZRF Bayerischer Untermain einen unvorhersehbaren Umstand dar.