Rahmenvereinbarung - Sicherheitstechnische Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen, Blitzschutz- und Antennenanlagen sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel Referenznummer der Bekanntmachung: 2023H3000007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Porschestraße 5a
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lauterbach, Lara Faye
E-Mail:
Telefon: +49 87195224300
Fax: +49 87195224899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fueak.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Sicherheitstechnische Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen, Blitzschutz- und Antennenanlagen sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überprüfung der elektrischen ortsfesten Betriebsmittel, elektrischen Anlagen, Maschinen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen nach DGUV Vorschrift 4 sowie DIN EN 62305/VDE 0185-305 für einen Zeitraum von 4 Jahren, aufgeteilt in 7 Lose (Regierungsbezirke).
Los 1 - Oberfranken
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberfranken.
Los 2 - Mittelfranken
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mittelfranken
Los 3 - Unterfranken
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Unterfranken
Los 4 - Oberpfalz
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberpfalz
Los 5 - Schwaben
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schwaben
Los 6 - Oberbayern
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberbayern
Los 7 - Niederbayern
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Niederbayern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Oberfranken
Postanschrift: Handwerkstraße 15
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Mittelfranken
Postanschrift: Handwerkstraße 15
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Unterfranken
Postanschrift: Handwerkstraße 15
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 - Oberpfalz
Postanschrift: Tittlinger Straß3 7
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94034
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 - Schwaben
Postanschrift: Handwerkstraße 15
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 - Oberbayern
Postanschrift: Handwerkstraße 15
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7 - Niederbayern
Postanschrift: Tittlinger Straße 7
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94034
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union