Reinigungsleistungen am Standort Mädchenrealschule Maria Stern Immenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 38/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Böheimstraße 8
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 821455810163
Fax: +49 821455810169
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen am Standort Mädchenrealschule Maria Stern Immenstadt
Unterhaltsreinigung am Standort Mädchenrealschule Maria Stern Immenstadt (ca. 3.641,62 m²)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung am Standort Mädchenrealschule Maria Stern Immenstadt.
Ein Schulgebäude und eine Turnhalle, zu reinigende Fläche ca. 3.641,62 m².
Beginn der Leistungserbringung: 08.01.2024.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (Siehe Formular L 1240).
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde (Siehe Formular L 1240).
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Siehe Formular L 1240).
- Eigenerklärung Bezug Russland (L 127): Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
- Erklärung Scientology: Der Bewerber/Bieter versichert, - dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; - dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird
für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 €,
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2.000.000,00 €,
für Schlüsselverlust in Höhe von mindestens 50.000,00 €,
für Bearbeitungsschäden in Höhe von mindestens 500.000,00 €.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall vorzulegen.
Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 €,
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2.000.000,00 €,
für Schlüsselverlust in Höhe von mindestens 50.000,00 €,
für Bearbeitungsschäden in Höhe von mindestens 500.000,00 €.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall vorzulegen.
Erklärung über mindestens zwei geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, jeweils mit Angabe
• der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz
• des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung)
• des Auftraggebers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse)
Als geeignete Referenzen gelten Reinigungsleistungen an Schulen, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, medizinischen Einrichtungen, Altenheimen und Tagungshotels.
Reinigungsleistungen in Verwaltungs- oder Industriegebäuden werden nicht als geeignete Referenzprojekte angesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: 80534 München
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.