Firmenfitness für die Beschäftigten der Stadt Kaufbeuren Referenznummer der Bekanntmachung: 001_1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Max-Straße 1
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Stadt Kaufbeuren
E-Mail:
Telefon: +49 8341437587
Fax: +49 8341437609
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Firmenfitness für die Beschäftigten der Stadt Kaufbeuren
In den Zeiten von Krisen und einem übergreifenden Fachkräftemangel steht die öffentliche Verwaltung vor großen Herausforderungen bei ihrer Aufgabenerfüllung. Hierbei sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wichtigste und wertvollste Ressource der Stadt Kaufbeuren. Mit dem Wandel der Arbeitswelt und der einhergehenden neuen Anforderungen an die Arbeit und die Person der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist stets auch ein Risiko von Überlastung und Überforderung verbunden.
An diesem Punkt setzt die Stadt Kaufbeuren an. Sie ermöglicht ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme an einem Verbundprogramm für Firmenfitness. Sport und ein aktiver Lebenswandel senken nachweislich den Stresslevel, sorgen für das innere Gleichgewicht und folglich für eine produktive und gesunde Arbeitsatmosphäre.
Die Dienstleistung besteht darin, ein Firmenfitnessprogramm bereitzustellen, welches den teilnehmenden Beschäftigten gestattet, die Fitnessangebote des Auftragnehmers bei möglichst vielen mit ihm verbundenen Studios, Vereinen, Wellnesseinrichtungen o.ä. zu nutzen (Verbundsystem).
Hierbei geht die Stadt Kaufbeuren ausschließlich, die mit diesem Verfahren verbundene, vertragliche Beziehung zum Auftragnehmer und nicht zu den einzelnen Studios ein. Der Auftragnehmer tritt insoweit allein verantwortlich gegenüber der Auftraggeberin auf. Die Mitarbeitenden sollen das gesamte Angebot nutzen können, ohne selbst einen Vertrag mit einzelnen Studios abzuschließen.
Das Leistungsangebot muss sowohl primär in Kaufbeuren und im Landkreis Ostallgäu, als auch in den Nachbarlandkreisen, deutschlandweit und in Österreich in vielfältiger Anzahl und Art bestehen, damit möglichst viele Beschäftigten vom Wohnort oder von ihrer Arbeitsstätte die Verbundpartner gut erreichen können.
Eine monatliche Kündigung für die Beschäftigten sollte möglich sein.
Weiter darf das nutzbare Angebot für die Beschäftigten in der Nutzung nicht anzahlmäßig beschränkt werden, damit der Anreiz bestehen bleibt, oft und regelmäßig Sport zu treiben.
Die Stadt Kaufbeuren vergibt über die zu erbringende Dienstleistung einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten - der Vertrag wird zunächst für die Zeit vom 01.02.2024 - 31.01.2026 geschlossen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit eingeräumt werden, den Vertrag zweimalig um je ein Jahr verlängern zu können (Erstmalige Verlängerung 01.02.2026 - 31.01.2027, zweite Verlängerung 01.02.2027 - 31.01.2028). Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit der Verlängerung nicht schriftlich, innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Vertragsdauer widersprochen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung / Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Nachweis Mitgliedschaft und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— FB 127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland),
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts,
— Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (für Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro, Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro),
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— mind. 2 vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Konzept bzw. entsprechende Nachweise zu den, im Leistungsverzeichnis, abgefragten Anforderungen,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden."
Abschnitt IV: Verfahren
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland