HRB Weidachgraben-ökol. Baubegleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 2010TBB574_10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Max-Straße 1
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Stadt Kaufbeuren
E-Mail:
Telefon: +49 8341437587
Fax: +49 8341437609
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
HRB Weidachgraben-ökol. Baubegleitung
Hochwasserschutz Oberbeuren
HRB Weidachgraben-ökologische Baubegleitung
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung zu bestellen, die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verhindern soll und die Arbeiten bezüglich der Minimierung bzw. der Vermeidung von Eingriffen überwacht. Zu den wesentlichen Aufgaben der ökologischen Baubegleitung zählen insbesondere:
- die Überwachung der Einhaltung und fachgerechten Umsetzung der im LBP
beschriebenen Maßnahmen vor und während der Bauphase bis zum Abschluss der Arbeiten und der Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen (incl. Abschluss der Herstellungspflege bzw. Erstpflegemaßnahmen)
- Dokumentation der eigenen Tätigkeiten sowie wesentlicher umgesetzter
Maßnahmen (insb. Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen) sowie
wesentlicher Gestaltungsmaßnahmen (z.B. Ansaat der Böschungen mit geeignetem Saatgut incl. Saatgutprüfung usw.)
- Dokumentation von Schwierigkeiten und Konflikten im Rahmen der Umsetzung
- Getrennte und nachvollziehbare Dokumentation incl. Kartendarstellung über die Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Ausgleichsfläche
- laufende und unaufgeforderte Information der Unteren Naturschutzbehörde über den Fortgang der Arbeiten z.B. über aussagekräftige Protokolle.
Die ökologische Baubegleitung ist mit den nötigen Kompetenzen auszustatten, um die sachgerechte Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten und vermeidbare Beeinträchtigungen von Schutzgütern zu verhindern.
Zur Festlegung der Tätigkeit der ökologischen Baubegleitung ist vor Beginn der Maßnahmen eine Besprechung zwischen Vorhabensträgerin, ökologischer Baubegleitung und Unterer Naturschutzbehörde durchzuführen. Dies ist durch die Vorhabensträgerin rechtzeitig vor Baubeginn zu organisieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über eine gültige Eintragung in das Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 1 Jahr), gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L94/65).
2. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Auftragnehmers und Projektleiters, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder glw. zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV) inkl. der Berechtigung zur Einreichung des Standsicherheitsnachweises.
3. Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (nur soweit einschlägig), aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ein von dieser bevollmächtigter Vertreter ergeben.
4. Eigenerklärung zur Eignungsanleihe gemäß § 47 VgV (ggf. einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV, (nur soweit einschlägig).
5. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weitere nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Teilnahmeantrag abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
6. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
7. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
8. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
9. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
10. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz,
§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Es ist der Gesamtjahresumsatz des Unternehmens sowie der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags , der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt worden ist, zu benennen.
Der Bewerber muss Versicherungsschutz (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung) durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung nachweisen.
Der Mindestjahresumsatz des Unternehmens muss im Mittel [Betrag gelöscht] EUR netto im Tätigkeitsbereich des Auftrags betragen.
Eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme je Schadenereignis von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert.
Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz in der vorbenannten Höhe für jedes Mitglied nachgewiesen werden. Die entsprechenden aktuellen Nachweise sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. 1. Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall.
Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehene Projektleitung mit folgenden Angaben:
- Erklärung über durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmers (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
- Nachweis der geforderten Berufsqualifikation eines Geschäftsführers bzw. einer Führungskraft "Architekt (§ 75 Abs. 1 VgV)"
- Nachweis der geforderten Berufserfahrung des o. g. Geschäftsführer bzw. der o. g. Führungskraft (mind. 5 Jahre).
- Angabe von 2 vergleichbaren Referenzen (gem. § 75 Abs. 5 VgV) mit Referenzzeitraum zwischen 01.08.2013 - 31.07.2023 gemäß Formblatt III.10a. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die ein Mitarbeiter in seiner Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber maßgeblich bearbeitet hat.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung vorzulegen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
87600 Kaufbeuren, Am Graben 3, Zimmer 204N
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen (Registrierung unter https://my.vergabe.rib.de).
Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Die ausgefüllten Angebotsunterlagen sind mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform, in Textform, einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Nicht form- oder fristgerecht eingegangene Angebote, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblat bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland