JAVA-Softwareentwickler für die WebEula-Umstellung auf JSF-Primefaces Referenznummer der Bekanntmachung: 2023AHE000006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophienstr. 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Helmersen, Alexander
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
JAVA-Softwareentwickler für die WebEula-Umstellung auf JSF-Primefaces
Das IT-Dienstleistungszentrum sucht einen JAVA-Softwareentwickler für die speziell entwickelte WebEula-Anwendung zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit an den Ministerien und der Staatskanzlei.
Das Verfahren wird an allen Ministerien und der Staatskanzlei zur Verwaltung von Drucksachen, Schriftlichen Anfragen und Tagesordnungen eingesetzt, die vom Landtag eingehen und bearbeitet werden müssen.
Das Verfahren gilt es technologisch von Richfaces auf JSF – Primefaces umzustellen.
Konzeption und Softwareentwicklung mit Java (siehe Bewertungsmatrix).
Insbesondere wird Erfahrung in folgenden Bereichen benötigt:
• Konzeption und Entwicklung des Refactorings einer Fachanwendung von Richfaces auf Primefaces inklusive Unit-Test-Erstellung
• Umstellung (Konzeption und Entwicklung) bestehender Schnittstellen auf WebServices
• Teilnahme an Projektmeetings und Beratung bei der Definition von inhaltlichen Anforderungen, Meilensteinen und Projektzielen.
Das IT-Dienstleistungszentrum sucht einen JAVA-Softwareentwickler für die speziell entwickelte WebEula-Anwendung zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit an den Ministerien und der Staatskanzlei.
Das Verfahren wird an allen Ministerien und der Staatskanzlei zur Verwaltung von Drucksachen, Schriftlichen Anfragen und Tagesordnungen eingesetzt, die vom Landtag eingehen und bearbeitet werden müssen.
Das Verfahren gilt es technologisch von Richfaces auf JSF – Primefaces umzustellen.
Konzeption und Softwareentwicklung mit Java (siehe Bewertungsmatrix).
Insbesondere wird Erfahrung in folgenden Bereichen benötigt:
• Konzeption und Entwicklung des Refactorings einer Fachanwendung von Richfaces auf Primefaces inklusive Unit-Test-Erstellung
• Umstellung (Konzeption und Entwicklung) bestehender Schnittstellen auf WebServices
• Teilnahme an Projektmeetings und Beratung bei der Definition von inhaltlichen Anforderungen, Meilensteinen und Projektzielen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
JAVA-Softwareentwickler für die WebEula-Umstellung auf JSF-Primefaces
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.