Kommunaler Wohnungsbau Brunnerhof - Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KSL-20010/302a
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schwabacher Str. 8
Ort: Wendelstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 90530
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9129/401-146
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunaler Wohnungsbau Brunnerhof - Holzbauarbeiten
Holzbauarbeiten (Holztafelbauweise, Brettstapeldecken, Dachstuhl und Dachdeckung, Spengler, hinterlüftete Holzfassade)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Markt Wendelstein plant im Rahmen des KommWFP auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Ortseingang von Kleinschwarzenlohe nördlich der Rangaustraße den Neubau von 3 Wohnhäuser mit 21 geförderten Mietwohnungen, barrierefrei, E+1+Satteldach, in Holzbauweise mit massivem Treppenhauskern, ohne Unterkellerung. Die Freibereiche der Wohnungen und die Hauseingänge liegen im Giebel.
Leitmassen (ca. Angaben):
Feuchtigkeitssperre
1.250 m² Außenwand Holzrahmenbau
30 m³ BSH-Unterzüge/Überzüge
21 m³ BSH-Stützen
600 m² Innenwände Holzrahmenbau
230 m² Wohnungstrennwänden Holzrahmenbau
1.200 m² Installationsebene
350 m³ Brettstapeldecken
30 m³ KVH für Dachstuhl
28 m² Leimholz für Dachstuhl
1.900 m² Fassaden-Holzverschalung
1.900 m² Mineralfaser-Fassadendämmplatten
1.200 m² Dacheindeckung Flachdachziegel/-pfanne
1.200 m² Spenglerarbeiten für Dachflächen
5.000 kg Schrauben/Bolzen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignung zur Berufsausübung bzw. Präqualifizierung ist nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotseröffnung erfolgt rein elektronisch, keine Teilnahme durch Bieter/Bevollmächtigte möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.