Rahmenvertrag Sicherheitsschuhe, Baureferat Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2023-0096
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330491
Fax: +49 8923330418
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Sicherheitsschuhe, Baureferat
Rahmenvereinbarung Sicherheitsschuhe, Baureferat Tiefbau
Sicherheitshalbschuhe (Sommermodell)
Los 1 ca. 610 Paar Sicherheitshalbschuhe S3 Sommermodelle
Sicherheitshalbschuhe (Standardmodell)
Los 2 ca. 1170 Paar Sicherheitshalbschuhe S3 Standardmodell
Sicherheitshalbstiefel
Los 3 ca. 1430 Paar Sicherheitshalbstiefel S3
Sicherheitswinterstiefel
Los 4 ca. 690 Paar Sicherheitswinterstiefel S3
Sicherheitsstiefel
Los 5 ca. 50 Paar Sicherheitsstiefel S2 (Asphaltschuhe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Umsatzzahlen des Berwerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Versicherungsschutz
Der Jahresumsatz muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils mindestens
betragen:
Los 1-2: [Betrag gelöscht] Euro
Los 3-5: [Betrag gelöscht] Euro
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
- Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
- Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Je Los drei Referenzen die sich auf die Lieferung/Rahmenvereinbarung über Sicherheitsschuhe beziehen.
Los 1-2: Der Auftragswert jeder der drei Referenzen muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen.
Los 3-5: Der Auftragswert jeder der drei Referenzen muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn
- sie nicht älter als drei Jahre sind
und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Lesitungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Los 1:
geschätzte Abrufmenge: ca. 610 Paar Sicherheitshalbschuhe (Sommermodell)
Höchstabrufmenge: ca. 915 Paar Sicherheitshablschuhe (Sommermodell)
Los 2:
geschätzte Abrufmenge: ca. 1170 Paar Sicherheitshalbschuhe S3 (Standardmodell)
Höchstabrufmenge: ca. 1755 Paar Sicherheitshalbschuhe S3 (Standardmodell)
Los 3:
geschätzte Abrufmenge: ca. 1430 Paar Sicherheitshalbstiefel S3
Höchstabrufmenge: 2145 Paar Sicherheitshalbstiefel S3
Los 4:
geschätzte Abrufmenge: ca. 690 Paar Sicherheitswinterstiefel S3
Höchstabrufmenge: ca. 1035 Paar Sicherheitswinterstiefel S3
Los 5:
geschätzte Abrufmenge: ca. 50 Paar Sicherheitsstiefel (Asphaltstiefel)
Höchstabrufmenge: ca. 75 Paar Sicherheitsstiefel (Asphaltstiefel)
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C 23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).