Vergabeverfahren Linienstern Mühldorf 2025+ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 025-060438
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Boschetsrieder Str. 69
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89/748825-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beg.bahnland-bayern.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Linienstern Mühldorf 2025+
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Linienstern Mühldorf 2025+.
Mühldorf
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz „Linienstern Mühldorf 2025+“ auf den Linien Mühldorf (Obb.) – Simbach, Mühldorf (Obb.) – Passau, Mühldorf (Obb.) – Landshut, Mühldorf (Obb.) – Burghausen, Mühldorf (Obb.) – Salzburg, Mühldorf (Obb.) – Rosenheim, Mühldorf (Obb.) –Traunstein, Traunstein – Traunreut, München – Wasserburg, Traunstein – Waging, Prien – Aschau, (Landshut–) Neufahrn – Bogen, München – Mühldorf (Obb.).
Die Leistungen sind ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2025 zu erbringen. Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2035 bzw. – bei Wahrnehmung der Verlängerungsoption – zum Ende des Fahrplanjahres 2038.
Das Fahrplankonzept entspricht zu Betriebsbeginn in der Betriebsstufe 1 im Wesentlichen dem des Jahresfahrplans 2022 im Netz Linienstern Mühldorf. In der Betriebsstufe 2 entfallen ab Fahrplan 2027 alle Leistungen der Linie Wasserburg (Inn) Bf – Grafing Bf – München Hbf. Diese werden nach der Elektrifizierung der Strecke Ebersberg – Wasserburg (Inn) Bf in das System der S-Bahn München integriert.
Sollte der Vertrag nicht mindestens 12 Monate vor Ende seiner Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich um 3 Jahre bis 11.12.2038;
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag frühestens zwei Jahre vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit am 08.12.2035 vorzeitig mit einer Frist von jeweils mindestens 12 Monaten zum Ende des jeweiligen Fahrplanjahres zu kündigen. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit entweder am 10.12.2033 oder am 09.12.2034;
Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise vorzeitig mit einer Frist von mindestens 12 Monaten zum Ende eines Fahrplanjahres zu kündigen. Dieses Recht besteht, wenn und soweit während der Vertragslaufzeit eine Ausstattung der zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Fahrzeuge mit ETCS als Netzzugangskriterium verbindlich vorgegeben wird und eine Nachrüstung dieser Fahrzeuge mit ETCS nach Einschätzung des Auftraggebers unwirtschaftlich wäre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabeverfahren Linienstern Mühldorf 2025+
Postanschrift: Bischof-von-Ketteler-Straße 1
Ort: Mühldorf
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden
Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“