Rahmenvereinbarung m. mehreren UN: Lieferung von Glycerin f. das Gruppenklärwerk Memmingen 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 05023/54/2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8331850624
Fax: +49 8331850620
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung m. mehreren UN: Lieferung von Glycerin f. das Gruppenklärwerk Memmingen 2024-2025
Lieferung von ca. 560 Mg/a (CSB-Wirksubstanz) Rohglycerin als Kohlenstoffquelle für das Gruppenklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des Lieferzeitraums vom 01.01.2024 bis 31.12.2025. Die Leistungen werden als Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen vom 01.12.2023 bis 31.12.2025 abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.12.2025, oder mit Erreichen der maximalen Abrufmenge, je nachdem was zuerst eintritt. Für die Beschaffungen der Teilmengen wird quartalsweise ein eigenes Vergabeverfahren (sog. Miniwettbewerb) für die Mengenabrufe und Lieferleistung pro Quartal durchgeführt (vgl. dazu die zusätzlichen Hinweise in Ziffer VI.3). Die Verfahrensvorgaben für die Durchführung der Miniwettbewerbe sind in den Vergabeunterlagen geregelt. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung, werden alle, welche im Rahmen dieser Ausschreibung teilnehmen und die Eignungsanforderung für die Rahmenvereinbarung erfüllen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Insgesamt umfasst die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen Lieferumfang von ca. 560 Mg/a (CSB-Wirksubstanz) Rohglycerin als Kohlenstoffquelle für das Gruppenklärwerk Memmingen, welcher in Teilmengen während des Lieferzeitraums quartalsweise festgelegt und im Rahmen eines Miniwettbewerbes vergeben wird. Die Lieferung des Glycerins durch den Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Werktagen nach Abruf zu erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung einer Mindestmenge. Gesamtmenge für die Rahmenvereinbarung: bis max. ca. 1.680 Mg (CSB-Wirksubstanz) Rohglycerin in Summe für die Jahre 2024 und 2025.
Die Bestellung des Glycerins durch den Auftraggeber erfolgt nach Bedarf in Teilmengen auf Abruf. Der Abruf erfolgt in der Regel per E-Mail. Der erste Abruf erfolgt nach Durchführung des ersten Miniwettbewerbs.
Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass die Liefermenge im jeweiligen Quartal pro Abruf jeweils ca. 25 Mg Rohglycerin umfasst. Genauere Angaben zum Mengenbedarf eines Quartals erfolgen jeweils in der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen des Miniwettbewerbes.
Da während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung aus betrieblichen Gründen gegebenenfalls ein Wechsel der Kohlenstoffquelle erforderlich ist bzw. auf eine externe Kohlenstoffquelle verzichtet werden kann, wird keine Mindestabnahmemenge während des gesamten Lieferzeitraums (Laufzeit der Rahmenvereinbarung) garantiert.
Das bestellte Glycerin ist vom Auftragnehmer zu folgender Anlieferstelle zu liefern:
Gruppenklärwerk Memmingen, Illerstraße 50 87751 Heimertingen , Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr – 15:30 Uhr, Freitag: 07:30 Uhr – 11:00 Uhr. Die Anlieferung hat in der Regel innerhalb der Öffnungszeiten des Gruppenklärwerks zu erfolgen. Die vorgesehene Anlieferzeit ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Das angelieferte Glycerin ist vom Auftragnehmer mit eigenen Gerätschaften in die vorhandenen Vorratsbehälter zu verfüllen. Dabei gegebenenfalls entstehende Verunreinigungen der Vorratsbehälter oder des Klärwerkgeländes sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Bei der Anlieferung ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals des Gruppenklärwerks Folge zu leisten.
Die Lieferung hat in Tankfahrzeugen zu erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Gefahrstoffen sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Eine Reinigung der entleerten Tankfahrzeuge auf dem Gelände des Gruppenklärwerks ist nicht zulässig.
Zusätzlich zum Angebot (Angebotsvordruck) ist das ausgefüllte Formblatt "L 127 Bezug zu Russland" abzugeben.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist vom Bieter eine inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung beizulegen:
1. Verbindliche Angabe des Herstellers und der internen Produktbezeichnung der angebotenen Rohglycerin-Wirksubstanz für Kläranlagen
2. Vorlage des Sicherheits- und Produktdatenblattes für die angebotene Rohglycerin-Wirksubstanz für Kläranlagen
Hinweis zum Umfang der vorzulegenden Unterlagen:
Stichpunktartige Beschreibungen sind ausreichend. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Bedarfsfall detailliertere Beschreibungen nachzufordern.
Das beigefügte Preisblatt ist n i c h t mit abzugeben. Es handelt sich um eine bespielhafte Darstellung, wie im Rahmen der Miniwettbewerbe die Preisermittlung und Angebotsabgabe erfolgen soll.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Verspätet eingegangene Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, zum Nachweis ihrer Eignung verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände (im Angebotsvordruck enthalten).
Nachweis durch Eigenerklärung siehe Angebotsvordruck
Angabe des Jahresumsatzes im Angebotsvordruck
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personen- und Sachschäden mit einer Regeldeckungssumme von 1,5 Mio. €. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Referenzen/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 300 Mg Glycerin für Kläranlagen in den letzten höchstens drei Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung). Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Lieferzeiträume und Liefermengen vorzulegen (Es gilt die Summe der Referenzen).
Gemäß VOL/B. Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Miniwettbewerbs
Zuschlagskriterium für die Auftragsvergabe im Miniwettbewerb ist ausschließlich der Preis. Der Bieter, welcher für das jeweilige Quartal das günstigste Angebot abgegeben hat, erhält den Auftrag zur Lieferung der in der Angebotsaufforderung genannten Teilmenge innerhalb des ausgeschriebenen Quartals. Die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung (Bevollmächtigter ist mit Angabe einer E-Mail-Adresse zu benennen) werden durch das Amt für Abfallwirtschaft und Abwasser frühzeitig (min. 10 Kalendertage) vor Ablauf der Angebotsfrist per E-Mail zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Im Rahmen der Angebotsaufforderung wird die zu liefernde Menge konkretisiert. Die Angebotsabgabe für das Erste Quartal 2024 (01.01 – 31.03.2024) ist für Donnerstag, 07.12.2022, 08:00 Uhr geplant. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich per Mail an . Angebote, die in anderer Form oder an eine andere E-Mail-Adresse eingehen, können nicht gewertet werden und werden ausgeschlossen. Die Bieter erhalten innerhalb von 4 Werktagen nach Angebotsöffnung eine Rückmeldung per Mail, an wen der Auftrag erteilt wird. Der Zuschlag an den erfolgreichen Bieter erfolgt frühestens 10 Tage nach Information gemäß § 134 GWB an die unterlegenen Bieter.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.