Stromlieferung aus erneuerbaren Energien für 2024/2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005060
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kistner, Renate
E-Mail:
Fax: +49 8962700607000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung aus erneuerbaren Energien für 2024/2025
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag) aus erneuerbaren Energien an alle Stromabnahmestellen der SBK Bundesweit für die Jahre 2024 und 2025.
Bundesweit
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag) aus erneuerbaren Energien an alle Stromabnahmestellen der SBK Bundesweit für die Jahre 2024 und 2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung): Angabe zur Bewerber-/Bieterstruktur; Angaben zum Unternehmen; Unternehmensform; Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zutreffend); Verpflichtungserklärung des jeweils zur Eignungsleihe eingesetzten Unterauftragnehmer (falls zutreffend).
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
(auch von Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber & jedem Mitglied der Bewerber-Bietergemeinschaft auszufüllen)
3) Der Bewerber bzw. Bieter hat bei Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. bei Angebotsabgabe Angaben zu einer möglichen Präqualifizierung zu machen. Dies ist den Vergabeunterlagen direkt einzutragen. Die Eintragung des Bewerbers bzw. des Bieters dort stellt seine Eigenerklärung dar. Das Vorliegen einer Präqualifizierung ist nicht erforderlich für die Eignung des Bewerbers bzw. des Bieters. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers bzw. des Bieters kann die Einreichung der bezeichneten Nachweise und Eigenerklärungen für die Eignung des Bewerbers bzw. des Bieters nur dann ersetzen, wenn die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen mit den hier vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
4) Eigenerklärung "Russland Sanktionen" BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
1) Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht/Nachweis der Versicherung von Betriebsrisiken (A): Der Bieter / Bewerber muss spätestens zum Vertragsbeginn und während der gesamten Vertragslaufzeit über eine branchenübliche Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union verfügen und nachweisen können. Der Nachweis muss in deutscher Sprache vorliegen. Die Deckungssummen müssen zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden die marktübliche Höhe aufweisen. Die Versicherung muss auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz umfassen. Ein entsprechender Nachweis ist MIT dem Angebot hochzuladen. Alternativ ist verbindlich verpflichtend (im Falle eines Zuschlags) eine entsprechende Versicherung mit den branchenüblichen Deckungssummen abzuschließen.
2) Mindestumsatz (Gesamt) der letzten 3 Jahre (A): Es besteht eine Mindestanforderung an den Gesamt-Jahresumsatz für jedes Jahr von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (ohne Umsatzsteuer).
1) Zielerwartung Unternehmensreferenzen (A): Zielerwartung der SBK ist einen Anbieter zu gewinnen, der bereits in Art und Umfang eine ähnliche oder vergleichbare Leistung bei weiteren Kunden erbracht hat und Herausforderungen im Umgang mit ähnlichen oder vergleichbaren Kunden bzw. Tätigkeitsfeldern erkennen lässt. Geben Sie mindestens drei (3) relevante Unternehmensreferenzen betreffend diese Ausschreibung, ähnlicher bzw. vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen drei (3) Jahren an. Gehen Sie auf folgende Punkte ein: 1) Auftraggeber inkl. Ansprechpartner (ggf. anonymisiert); 2) Vertragslaufzeit in Monaten; 3) Anzahl der Abnahmestellen; 4) Angabe Kilowattstunden pro Jahr; 5) Angabe des zugrundeliegenden Ökostromzertifikats
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
2) Es gilt Deutsches Recht.
3) Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Ausschreibung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
4) Fragen zum Vergabeverfahren könnten maximal bis zum 30.10.2023, 23:59 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5) Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bietern Unterlagen zur Validierung der gemachten Erklärungen anzufordern.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.