Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 0061 Außenfassade BA 1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoldplatz 13
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hitzler Ingenieure
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 0061 Außenfassade BA 1
Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte.
Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit Außenfassade erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und enthält Vorbereitende Maßnahmen, d.h. Baustelleneinrichtung, Metallfassade, Blecharbeiten sowie Geländerarbeiten.
Staatliche Berufsschule I, Kerschensteinerstraße 6, 95448 Bayreuth
Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit Außenfassade erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und enthält Vorbereitende Maßnahmen, d.h. Baustelleneinrichtung, Metallfassade, Blecharbeiten sowie Geländerarbeiten. Die Außenfassade beginnt nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten und mit der Montage der Fensterarbeiten. Das zur Verfügung stehend Baufeld/Sicherheitsbereich für die Außenfassade ist begrenzt, die dreiseitig angrenzenden Bestandsgebäude sind während der Arbeiten an der Außenfassade in Nutzung. Das Montagekonzept ist entsprechend den beengten örtlichen Verhältnissen aufzustellen. Die Sicherheit der angrenzenden Gebäude muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Drei Referenzbescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen mit mindestens folgenden Angaben:
Angabe zur Art der Baumaßnahme einschl. evtl. Besonderheiten der Ausführung, Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bayreuth
Hochbauamt
Luitpoldplatz 13
95444 Bayreuth
Elektronische Submission im Staatsanzeiger eServices
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de