Lieferung medizinischer All-In-One Computer für die Verwendung in hygienisch sensiblen Bereichen im Krankenhaus für das Klinikum Fürth Referenznummer der Bekanntmachung: VergKHZG004 (Projektnummer 2023_016)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jakob-Henle-Straße 1
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): promedtheus AG, Oberlinstraße 26, 41239 Mönchengladbach
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-fuerth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung medizinischer All-In-One Computer für die Verwendung in hygienisch sensiblen Bereichen im Krankenhaus für das Klinikum Fürth
Lieferung medizinischer All-In-One Computer für die Verwendung in hygienisch sensiblen Bereichen im Krankenhaus für das Klinikum Fürth
Klinikum Fürth
Jakob-Henle-Straße 1
90766 Fürth
Das Klinikum Fürth ist ein selbstständiges Kommunalunternehmen und fungiert als Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Erlangen-Nürnberg.
Das Klinikum Fürth plant die Beschaffung von AIO (All In One) Medical PCs als vollwertiges PC-System in medizinischen Einsatzbereichen und hygienisch sensiblen Bereichen im Krankenhaus inkl. Hygiene-Tastatur, Hygiene-Maus, Touchscreen und Microsoft Windows 11 Lizenzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie bzw. Nachweis, dass der Bieter zur gewerbsmäßigen Erbringung der Leistung berechtigt ist.
Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist Formblatt 3 zu verwenden.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 GWB, § 42 VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind.
2. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Fi-nanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft voll-ständig und pünktlich nachgekommen ist.
4. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
5. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
6. Eigenerklärung, dass ich / wir keine schweren Verfehlungen begangen haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen.
7. Eigenerklärung, dass ich / wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe(n).
8. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach AEntG, § 21 SchwarzArbG, MiLoG.
9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß Verpflichtungsgesetz (VerpflG) gewissenhaft zu erfüllen.
10. Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundes- und des Landesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusichert.
11. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Verordnung (EU) 2022/576 besteht. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
12. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen, soweit unter LkSG §1 fallend zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet.
Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist Formblatt 4 zu verwenden.
Falls die vorstehenden Erklärungen nicht oder nur eingeschränkt abgegeben werden können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage zu diesem Formblatt darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
2. Nachweis zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der aktuellen Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen. Alternativ genügt die Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Für die Abgabe der Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 5.1 und 5.2 zu verwenden.
1. Eigenerklärung über die Anzahl der technischen Fachkräfte (Projektmanagement, Support & Service), die für die Leistungserbringung konkret eingesetzt werden.
2. Nachweis über das Bestehen einer Zertifizierung im Bereich der Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9000 ff., EFQM oder vergleichbar (bei Bewerbergemeinschaften mindestens für ein Mitglied).
Für die Abgabe der Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 6 "Eignungsnachweise: Technische / berufliche Leistungsfähigkeit" zu verwenden.
3. Nachweis über zwei (2) Rollout-Projekte in denen sich die Medical PCs im 24/7 Einsatz befinden.
Die geforderten Referenzprojekte müssen jeweils aus den letzten höchstens fünf Jahren vor dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung stammen und sind in der Anlage "FÜ KFÜ Referenzmatrix (1-0 20231004 sx).xlsx" zu beschreiben.
Details zu den Anforderungen an die einzelnen Nachweise entnehmen Sie bitte den beigefügten Formblättern 6.
Auf Grundlage der eingereichten Angebote wird nach formeller Angebotswertung, Eignungsprüfung, Prüfung der Angemessenheit des Preises der Angebote und Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß der Bewertungskriterien, der Zuschlag erteilt.
Im Rahmen der Eignungsprüfung können der Bieter / die Bietergemeinschaft auf die Eignung maximal 100 Punkte erreichen. Die Bewertung der Eignung erfolgt hierbei mach einem einfachen Punkte-Prinzip. Angebote, welche im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens 80 Punkte erreichen, werden im Verfahren nicht weiter berücksichtigt und ausgeschlossen.
Die form- und fristgerecht eingegangenen Angebote werden nach erfolgreicher vorheriger Eignungsprüfung anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet:
- Preis
- Qualität
Innerhalb des Zuschlagskriteriums "Qualität" werden die Angaben zu den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Bewertungskriterien bewertet.
Anhand dieser Bewertungen wird ein Ranking der Bieter erstellt. Die Einzelheiten zur Bewertung und zur Ermittlung des Ranges ergeben sich aus den Bewertungshinweisen in Kap. 1.4 der Leistungsverzeichnisse (Allgemeine Informationen & Zusammenfassungen (AIZ-BWH)).
Eine Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) einzureichen.
Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden. Die Abgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch.
Die Bearbeitung und Abgabe sind möglich, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben. Bewerberfragen sind ebenfalls ausschließlich über die
Vergabeplattform zu stellen und werden auch nur darüber beantwortet.
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Technische Fragen zur Bedienung des AI Bietercockpit und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via folgende E-Mail-Adresse einzureichen:
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.