Abrechnung von wahlärtzlichen Leistungen für das Klinikum Landshut, AdöR Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 1
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffungs- und Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 871881315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrechnung von wahlärtzlichen Leistungen für das Klinikum Landshut, AdöR
Das Klinikum Landshut beabsichtigt einen Teil der Abrechnungen von privatärztlichen Leistungen an ein externes Abrechnungsunternehmen zu vergeben.
Das Klinikum Landshut, mit rund 1500 Beschäftigten ein sehr großes Klinikum im Landkreis Landshut und führt derzeit 28 stationäre Fachabteilungen mit 568 Betten. Das Klinikum Landshut beabsichtigt einen Teil der Abrechnungen von privatärztlichen Leistungen an ein externes Abrechnungsunternehmen zu vergeben. Es sollen Leistungen im ambulanten und stationären Bereich für Ärzte mit Klinikumsliquidation abgerechnet werden, zudem auch umsatzsteuerpflichtige Gutachten, Abrechnung über Leistungen der Berufsgenossenschaft, wobei sich die Klinikum Landshut die Entscheidung vorbehält, bei welchen Ärzten die Leistungen zur externen Abrechnung kommen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 01.01.2024 und endet am 31.12.2026, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von 12 Monaten
Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende von beiden Seiten gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige
Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in Artikel 5k der Verordnung (EU) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
- Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
- Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind
- Eigenerklärung zur Schutzerklärung
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
Erklärung über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens:
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer
Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Erklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
- Der Bieter hat im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, näher bezeichnete geeignete Referenzen über VERGLEICHBARE DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH "Abrechnungsleistungen für öffentliche oder private Einrichtungen"
aus den letzten drei Jahren mit Angabe des Erbringungszeitraums, dem Wert und der Anzahl der Abrechnungsfälle sowie dem Namen des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben.
Als MINDESTANFORDERUNG sind DREI geeignete Referenzen anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/