Catering ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und ANKER-Dependance Ingolstadt (Interimsvergabe) Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-23-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Catering ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und ANKER-Dependance Ingolstadt (Interimsvergabe)
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern.
Der AG schreibt die Cateringleistungen in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und
in der ANKER-Dependance Ingolstadt in zwei Losen aus:
Los 1: Catering in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstraße 7 und 11, 85077 Manching
- nachfolgend ANKER-Einrichtung genannt - sowie
Los 2: Catering ANKER-Dependance Ingolstadt, Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt
- nachfolgend Dependance genannt.
Der AG beauftragt pro Los einen Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber an dem im jeweiligen Los definierten Leistungsort. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN an den im jeweiligen Los definierten Leistungsort zu liefern.
Der Auftrag wurde bereits mit dem offenen Verfahren Gz. 0270.ZV-12-21-31 ausgeschrieben. Aufgrund eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens und des damit einhergehenden Zuschlagsverbots wird der Auftrag zur Abdeckung des dringend notwendigen Bedarfs interimsweise gedeckt. Nunmehr wurde gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde erhoben, womit eine weitere Interimsvergabe zur Deckung des dringend notwendigen Bedarfs erforderlich ist.
Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
In der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und in der Dependance Ingolstadt werden Bewohner für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt.
Los 1: ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstr. 7 und 11, 85077 Manching
Ingolstadt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt, Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt sowie Immelmannstr. 7 und 11, 85077 Manching (Max-Immelmann-Kaserne) untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam; Leistungsbeginn ist der 01.12.2023.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.05.2024. Er verlängert sich um jeweils einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens zum 30.11.2024.
Unabhängig davon endet der Vertrag automatisch zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlages in dem offenen Vergabeverfahren „Catering in der ANKER-Einrichtung Manching/ Ingolstadt und den Ingolstädter Dependancen“, Gz.: 0270.ZV-12-21-31 (auflösende Bedingung). Der AN wird von der Beendigung des Beschwerdeverfahrens und der damit einhergehenden Aufhebung des Zuschlagsverbots unverzüglich informiert.
Siehe "II.2.7) Laufzeit des Vertrages, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems".
Los 2: ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt
Ingolstadt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung der Asylbewerber, die in der ANKER-Dependance Manchinger Str. 158, 85053 Ingolstadt untergebracht sind. Nach entsprechendem Einzelabruf sind zudem Lunchpakete vom AN zu liefern.
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam; Leistungsbeginn ist der 01.12.2023.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.05.2024. Er verlängert sich um jeweils einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens zum 30.11.2024.
Unabhängig davon endet der Vertrag automatisch zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlages in dem offenen Vergabeverfahren „Catering in der ANKER-Einrichtung Manching/ Ingolstadt und den Ingolstädter Dependancen“, Gz.: 0270.ZV-12-21-31 (auflösende Bedingung). Der AN wird von der Beendigung des Beschwerdeverfahrens und der damit einhergehenden Aufhebung des Zuschlagsverbots unverzüglich informiert.
Siehe "II.2.7) Laufzeit des Vertrages, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages iHv [Betrag gelöscht] Euro (netto) jeweils über die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022.
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Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
- Personenschäden iHv 5.000.000 €,
- Sachschäden iHv 3.000.000 €,
- Vermögensschäden iHv 250.000 €,
- Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern iHv 250.000 €,
- Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress iHv 2.500.000 €
im Rahmen einer Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen, für Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Mindestens 3 geeignete Referenzen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers), die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Die Referenzen müssen dem Leistungsgegenstand nach der Art und dem Umfang des Auftrag(swert)s wie angeboten entsprechen. Alle drei Referenzen müssen eine Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten aufweisen.
Es können auch mehr als die o. g. Anzahl an Referenzen angegeben werden. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die besondere Dringlichkeit des Vergabeverfahrens wird damit begründet, dass aufgrund der unvorhersehbaren sofortigen Beschwerde, die gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 18.08.23 erhoben wurde, der Zuschlag im offenen Verfahren 0270.ZV-12-21-31 nicht mehr erteilt werden kann, womit das Catering in der ANKER- Einrichtung Manching/Ingolstadt und der Ingolstädter Dependance nicht mehr sichergestellt ist.
Infolge eines Nachprüfungsverfahrens und des damit einhergehenden Zuschlagsverbots wird der Auftrag zur Abdeckung des dringend notwendigen Bedarfs derzeit interimsweise gedeckt. Am 18.08.23 hat die VK Südbayern über den Nachprüfungsantrag, durch Beschluss vom 18.08.23 entschieden. Nunmehr wurde gegen diesen Beschluss am 11.09.23 sofortige Beschwerde erhoben, womit eine weitere Interimsvergabe zur Deckung des dringend notwendigen Bedarfs erforderlich geworden ist. Die Verlängerungsmöglichkeiten der bisherigen Interimsvergabe wurden vollumfänglich ausgeschöpft.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ortsbesichtigung:
Für eine fachgerechte Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und der ANKER Dependance Ingolstadt bis spätestens (einschließlich) 18.10.2023 (Ausschlussfrist) freiwillig möglich. Zur Organisation der Ortsbesichtigung ist es notwendig, dass sich alle Interessenten an einer Ortsbesichtigung bei der Zentralen Vergabestelle anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die e-Vergabe-Plattform (www.auftraege.bayern.de). Bieterfragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe-Plattform zu stellen. Vor Ort werden keine Bieterfragen beantwortet.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eigenerklärung "Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft." (wenn zutreffend).
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
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VI.3.1) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den fuer dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezueglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen.
VI.3.2) Neben den unter dem „Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“, angegebenen
Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen:
VI.3.2.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient unter anderem auch das Formular "Eigenerklärung zur Eignung, L 124". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Fuer den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitaeten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die "Bewerbungsbedingungen, L 212 EU" und die "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" verwiesen.
VI.3.2.2) Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren fuehren müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833/2014".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
VI.3.2.3) Unternehmensdaten
Die Rubrik "Angaben Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle fuer die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die entsprechende Rubrik fuer jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie fuer diese Faelle die entsprechenden Anlagen "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, L 236" bzw. "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft, L 234" sowie "Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen, L 235" ausgefüllt vor.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular fuer jedes Mitglied einzureichen.
VI.3.3) Die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" enthält eine Auflistung der mit dem Angebot einzureichenden Dokumente.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Telefon-Nr.: +49 (89) 2176-2411, Fax-Nr.: +49 (89) 2176-2847, E-Mail: zu richten. Hinweise der Vergabekammer Südbayern im Internet: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.