Nichtoffener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Neue Dorfmitte Neuhausen", Gemeinde Offenberg
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Offenberg
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Reinhold Schwab
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenberg.de
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Weng, OT Hörmannsdorf
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Weng, OT Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail:
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Neue Dorfmitte Neuhausen", Gemeinde Offenberg
Die Gemeinde Offenberg erstellt derzeit ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). Ein Schwerpunkt der Umsetzung des ISEK und Wettbewerbsgegenstand (Realisierungsteil) ist die Neugestaltung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 3,53 ha im Ortskern von Neuhausen.
Ziel ist es, eine qualitätsvolle Mischnutzung sowie einen Dorf- und Festplatz auf dem Areal entstehen zu lassen, eingebunden in das bestehende Ortsbild. Der Ideenteil bezieht einen Teilbereich des alten Ortskerns mit ein, um eine adäquate Verbindung der Neuplanung mit dem bestehenden Ortszentrum zu schaffen. Außerdem besteht hier der Bedarf einer Neuordnung, bzw. -gestaltung durch die anstehende Umnutzung eines Leerstands.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien:
- Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in §4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am WBW ausgeschlossen.
- rechtsgültig unterschriebener, vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1)
- Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist bereits mit der Bewerbung (Formblatt 1.2) abzugeben.
- geeignete Referenz Städtebaulicher Entwurf nach Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 12/2020, LPH 1-3, Beendigung LPH 3 ab 01.01.2013, unabhängig von Größe u. Kosten (Formblatt 3.2)
- Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0)
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Eignungskriterien (zur Verhandlung nachzuweisen):
- Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist für den Städtebau eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
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- Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen über mindestens 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber) verfügen. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
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- Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Der Wettbewerb wird ausgelobt als städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013 und der VgV 2016. Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner. Eine Zusammenarbeit von Architekten mit Landschaftsarchitekten wird empfohlen.Zulassungsbereich: Staaten des EWR und WTO-Vertragsparteien (GPA)
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
- Städtebauliche, freiraumplanerische Konzeption
- Funktionserfüllung
- Integration ökologischer und nachhaltiger Maßnahmen
- Gestaltung
- Wirtschaftlichkeit
Die Wettbewerbssumme beträgt 44.000,00 € netto.
1. Preis 17.600,00 €
2. Preis 11.000,00 €
3. Preis 6.600,00 €
Anerkennungen 8.800,00 €
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
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Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 BA: 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
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Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
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Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zu den RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen.
Sie wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln.
Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrages mindestens 40%. Die Ausloberin behält sich auch vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
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In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der städtebaulichen Planung des Realisierungsteils als besondere Leistung nach Merkblatt 51 (Stand 12/2020) der Architektenkammer Baden-Württemberg vorgesehen.
Die Gemeinde behält sich vor, die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI 2021 § 18 Flächennutzungsplan (-änderung), §19 Bebauungsplan, §24 Grünordnungsplan für den städtebaulichen Realisierungsteil zu beauftragen.
Die Realisierung ist in Bauabschnitten vorgesehen.
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Zeitschiene:
Ausgabe der Unterlagen: 09.11.2023
Rückfragenfrist: 05.12.2023
Kolloquium: 11.12.2023
Beantwortung der Rückfragen: 19.12.2023
Abgabe der Planunterlagen: 14.02.2024
Preisgerichtssitzung: 21.03.2024
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Orleansstraße 10 - 12
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89511631713177
Fax: +49 8951163663
Internet-Adresse: www.abz-bayern.de