VgV-Verfahren - Freianlagenplanung - Referenznummer der Bekanntmachung: 2010TBB742_4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Max-Straße 1
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8341437587
Fax: +49 8341437609
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verfahren - Freianlagenplanung -
Neugablonzer Str. - Wertachbrücke - Anbindung Osttangente
Freianlagenplanung, gem. §§ 38 ff HOAI 2021
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 38 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden z. B.:
- Örtl. Bauüberwachung in % der anrechenbaren Kosten
- Überwachung der Mängelbeseitigung in % der Grundleistungen
- Bestandsvermessung psch. nach Bau
- Spartenkoordination psch.
- Kostenkontrolle und Fortschreibung psch. Diese ist jeweils zum 1. des Monats dem AG vorzulegen.
- Prüfen von Nachtragsangeboten psch. je Stk.
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt in den Jahren 2026 – 2027 den Umbau des Verkehrsknotenpunktes Buronstraße - Einmündung in die Neugablonzer Straße, umzusetzen. Für 2026 projektiert die Deutsche Bahn einen Bahnhalt (Haken) entlang der Linie Buchloe-Lindau, nördlich der Bahnüberführung der Neugablonzer Straße. Die zwischen den beiden Anlagen befindliche Freifläche soll durch eine Freianlage beplant werden.
Als Zwangspunkte sind die Rampen und Aufgänge zum Bahnsteig sowie die Situierung der Bushaltestellen, PKW-Haltestreifen und Behindertenstellplätze (Entwurfsplanung Straßenbau) vorhanden. Der Anschluss an den ÖPNV ist durch drei Bushaltestellen in der Knotenpunktsperipherie gewährleistet und soll in der Wegeführung berücksichtigt werden. Auf der Freifläche sind zwingend überdachte Fahrradabstellanlagen (mit Option auf Lademöglichkeit für Pedelcs) unterzubringen. Pendlerparkplätze, Car-Sharing-Plätze, E-Auto-Lademöglichkeiten sowie Packstationen oder Fahrkartenautomaten sind nicht erforderlich und sollen auch nicht als Variante geprüft werden.
Unter Berücksichtigung von Lage, Größe und Zuschnitt der Fläche sind kurze und attraktive Verbindungen mit den benötigten Funktionen für Wegeführung zu priorisieren. Primär von den Behindertenstellplätzen zum Bahnhalt, den Kurzparkern für Hol- und Bringdienste, sowie den anderen Wegebezügen z.B. zwischen Fahrradstellplätzen sowie ÖPNV und dem Bahnhalt.
Als Ergänzung sollen in der Freifläche parkähnliche Flächen mit Qualitätsgrün, evtl. ein zusätzlicher Wartebereich, Bänke, Treppen o.ä. untergebracht werden. Eine gewisse Aufenthaltsqualität für Jugendliche kann in die Ausgestaltung einbezogen werden. Die Fläche soll im Rahmen der Zwangsbedingungen multifunktional genutzt werden.
Gestaltung und Begrünung sollen in Abstimmung mit den Ergebnissen der LbP und SAP erfolgen.
Die bauliche Bearbeitung der Fläche wird erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Straßenbaumaßnahme sowie des Bahnhaltes erfolgen. Ein Baugrundgutachten sowie die Bestandsvermessung der Fläche liegen vor. Eine Vorplanungsvariante, eines vorgefassten Planers, der Freifläche ist ebenso vorhanden.
Eine Zuwendung aus Städtebauförderung oder ÖPNV wird dringend angestrebt und soll geprüft und erarbeitet werden.
Vorgesehene Zeitschiene für das Projekt:
Vergabe der Ingenieurleistungen: Januar 2024
Vorplanung (LPH 2): Februar - März 2024
Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (LPH 3-4) sowie Vorstellung im Stadtrat: Juni 2024
Einreichen der Förderunterlagen in 2024
Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe (LPH5-7) in 2025/2026/2027
Baudurchführung und Fertigstellung (LPH 8) in 2028
Objektüberwachung (LPH 9) ab 2028
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der, in den Beschaffungsunterlagen dargestellten, Bewertungsmatrix (Eignungskriterien TNW). Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden formell und inhaltlich anhand der dort angegebenen Kriterien bewertet.
Der AG wird anschließend maximal 5 der am besten geeigneten Bewerber auffordern, ein Angebot für die ausgeschriebenen Planungsleistungen abzugeben. Die Rangfolge ergibt sich aus der ermittelten Gesamtpunktzahl.
Hinweise:
Erfüllen mehr als die unter Höchstzahl genannten Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung des § 75 (6) VgV durch Losverfahren.
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Stufenweise Beauftragung mit folgenden Stufen gem. § 38 HOAI 2021:
Stufe 1: LPH 1 - 2
Stufe 2: LPH 3 - 4
Stufe 3: LPH 5 - 7
Stufe 4: LPH 8 - 9
Zuerst wird nur die Stufe 1 beauftragt, ein Rechtsanspruch auf weitere Beauftragungen der folgenden Stufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über eine gültige Eintragung in das Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 1 Jahr), gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L94/65).
2. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Auftragnehmers und Projektleiters, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder glw. zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV) inkl. der Berechtigung zur Einreichung des Standsicherheitsnachweises.
3. Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (nur soweit einschlägig), aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ein von dieser bevollmächtigter Vertreter ergeben.
4. Eigenerklärung zur Eignungsanleihe gemäß § 47 VgV (ggf. einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV, (nur soweit einschlägig).
5. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weitere nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Teilnahmeantrag abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
6. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
7. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
8. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
9. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
10. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz,
§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Es ist der Gesamtjahresumsatz des Unternehmens sowie der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistung – Leistungsbild § 39 HOAI), der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt worden ist, zu benennen.
Der Bewerber muss Versicherungsschutz (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung) durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung nachweisen.
Der Mindestjahresumsatz des Unternehmens muss im Mittel [Betrag gelöscht] EUR netto im Tätigkeitsbereich des Auftrags betragen.
Eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme je Schadenereignis von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und 2.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert.
Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz in der vorbenannten Höhe für jedes Mitglied nachgewiesen werden. Die entsprechenden aktuellen Nachweise sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. 1. Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall.
Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehene Projektleitung mit folgenden Angaben:
- Erklärung über durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmers (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
- Nachweis der geforderten Berufsqualifikation eines Geschäftsführers bzw. einer Führungskraft "Architekt (§ 75 Abs. 1 VgV)"
- Nachweis der geforderten Berufserfahrung des o. g. Geschäftsführer bzw. der o. g. Führungskraft.
- Angabe von 2 Referenzen
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:
- Der Abschluss der LPH 8 bei der Referenz 1 muss im Zeitraum 10/2018 bis 03/2023 erfolgt sein.
- Der Abschluss der LPH 8 bei der Referenz 2 muss im Zeitraum 10/2016 bis 03/2023 erfolgt sein.
Ein nicht einhalten einer Mindestanforderungen innerhalb einer Referenz, wird diese nicht gewertet, führt aber nicht zum Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags.
Weitere Angaben und Wertungskriterien sind anzugeben:
- Projektbezeichnung
- verantwortliche/r Projektleiter/in
- weitere am Projekt Beteiligte (ARGE/Unterauftragnehmer)
- Das Referenzprojekt wurde der Honorarzone IV zugeordnet
- Folgende Leistungsphasen wurden gemäß § 39 HOAI 2021 vom Bewerber erbracht
- Vergleichbare Baukosten
- Vergleichbare Aufgabenstellung:
1) Neubau einer Freianlage in einem stark belastetem Knotenpunkt
2) Neubau einer Freianlage
3) Umbau / Sanierung einer Freianalage
- Terminplan wurde eingehalten, Bescheinigung des AG liegt vor
- Kostenrahmen wurde eingehalten, Bescheinigung des AG liegt vor
- Verknüpfung der verkehrstechnischen, aufenthaltsbezogenen und gestalterischen Planung mit klimabezogenen Anforderungen (z. B. Beschattungskonzept, Wasserspeicherung für Grünflächen etc.)
- Die einschlägigen Vergaberichtlinien eines öffentlichen Auftraggebers wurden eingehalten
- Die eingereichten Referenzprojekte sind Projekte mit hohem landschaftsarchitektonischen/gestalterischen Anspruch und haben bei einem Architektenwettbewerb nach RPW einen Preis oder einen Ankauf erzielt. Ein geeigneter Nachweis ist beizulegen, z. B. Auszug aus dem Preisgerichtsprotokoll
- Barrierefreiheit wurde eingehalten
Die eingereichten Referenzen sind auf jeweils zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite darzustellen.
Als Büroref. wird auch eine Ref. gewertet, die ein Mitarbeiter in seiner Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber maßgeblich bearbeitet hat.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung vorzulegen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Bewerber müssen bereit sein, beide Erklärungen bereits mit dem Teilnahmeantrag in Textform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen.
Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform, in Textform, einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Nicht form- oder fristgerecht eingegangene Angebote, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland