Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung des UmweltAtlas Bayern (LfU-WebGIS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000421
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Markwerth, Eva-Maria
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung des UmweltAtlas Bayern (LfU-WebGIS)
Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung des UmweltAtlas Bayern (LfU WebGIS) inkl. Serviceleistungen für den Betrieb und die Pflege des Gesamtsystems.
Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung des UmweltAtlas Bayern (LfU WebGIS) inkl. Serviceleistungen für den Betrieb und die Pflege des Gesamtsystems.
Dem Auftraggeber steht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu.
Der Vertrag läuft ab 01.10.2023 bis 30.09.2027.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Rechte zur Änderung der Standardsoftware bzw. der Zugriff auf die notwendigen Programmcodes liegen ausschließlich bei der Firma con terra GmbH.
Darüber hinaus besteht auch aus technischen Gründen keine Zugriffsmöglichkeiten auf die zugrundeliegenden Programmcodes.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung des UmweltAtlas Bayern (LfU-WebGIS)
Postanschrift: Martin-Luther-King-Weg 20
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rahmenvertrag hat folgende Obergrenze: 6.684.238,00 € netto
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages konnte gem. § 135 Abs. 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung) geltend gemacht werden. Im Übrigen wird auf die §§ 160 ff GWB verwiesen.