Planung (Detail Engineering) und Anlagenbau eines Konvektionstrockners für BioCampus MultiPilot Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ZVH-31
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Europaring 4
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9421785-165
Fax: +49 9421785-155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung (Detail Engineering) und Anlagenbau eines Konvektionstrockners für BioCampus MultiPilot
Der ZVH schreibt eine gesamthafte Erbringung der Planung (Detail Engineering) und Anlagenbau einer Konvektionstrocknungsanlage für eine Mehrzweckdemonstrationsanlage (BioCampus MultiPilot (BMP)) aus. Im Wesentlichen umfasst der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens alle notwendigen Planungs-, Liefer-, Bau- und Dienstleistungen zur Realisierung einer in sich geschlossenen, basierend auf den Ergebnissen des Basic Engineerings für einen Sprühtrockner und der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Gebäudes vollumfänglich funktionsfähigen Konvektionstrocknungsanlage sowie zur Integration dieser in eine gesamthaft funktionsfähige BMP. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind durch AN alle notwendigen Leistungen in Bezug auf die apparative Auslegung, Fertigung, Montage, Lieferung, Auf- und Einbau, Anschluss und Inbetriebnahme aller Maschinen, Apparate, peripheren Komponenten und sonstigen Systeme innerhalb prozesstechnischer Grenzen (in battery limits) der package unit zu erbringen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVH schreibt die Planung (Detail Engineering) und Anlagenbau der Konvektionstrocknungsanlagefür eine Mehrzweckdemonstrationsanlage(BioCampus MultiPilot (BMP)) im Hafen Straubing-Sand aus. Als Grundlage der Ausschreibungsgegenstandes stellen die im Zuge des Basic Engineerings erstellten Dokumente, Pläne, Berechnungen und Beschreibungen für einen Sprühtrockner dar. Diese sind als Grundlage in die weitere Bearbeitung (Detail Engineering und Anlagenbau) durch AN zwingend einzubeziehen. Die Konvektionstrocknungsanlage umfasst alle Hauptapparate sowie alle für deren verfahrenstechnische Funktionen notwendige periphere Ausrüstung, Nahverrohrung, -Verkabelung und -Instrumentierung, Stahlbau, Automatisierung und sicherheitstechnische Einrichtungen. Im Wesentlichen umfasst der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens alle notwendigen Planungs-, Liefer-, Bau- und Dienstleistungen zur Realisierung einer in sich geschlossenen, basierend auf den Ergebnissen des Basic Engineerings für einen Sprühtrockner und der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Gebäudes vollumfänglich funktionsfähigen Konvektionstrocknungsanlage (package unit) sowie zur Integration dieser in eine gesamthaft funktionsfähige BMP. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind durch AN alle notwendigen Leistungen in Bezug auf die apparative Auslegung, Fertigung, Montage, Lieferung, Auf- und Einbau, Anschluss und Inbetriebnahme aller Maschinen, Apparate, peripheren Komponenten und sonstigen Systeme innerhalb prozesstechnischer Grenzen (in battery limits) der package unit zu erbringen. Aufbauend auf den vorhandenen Ergebnissen und aktuellen Erkenntnissen ist eine einheitliche, kohärente und explizite Ausführungsplanung (Detail Engineering) der Konvektionstrocknungsanlage inklusive aller peripheren Maschinen, Apparaten, Verrohrungen, Ventile, Armaturen, Sensoren und sonstigen Elemente ausgehend aus den vorliegenden Verfahrensfließbildern für einen Sprühtrockner durchzuführen. Die vorhandenen apparatetechnischen Spezifikationen müssen durch den Auftragnehmer auf die Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft ergänzt, präzisiert und festgelegt werden. Die Abwicklung der Lieferungen sowie die Koordination des Anlagenbaus für die Teilanlagen im Leistungsumfang des AN gehören ebenfalls zu den essentiellen Aufgaben des Auftragnehmers. Automationstechnischen und prozessleittechnische Programmierungen, Funktionsprüfungen, Leistungsnachweise und Abnahmen aller für eine sachgemäße Nutzung der Konvektionstrocknungsanlage notwendigen Maschinen, Apparate, Prozesseinheiten und Systeme sind ebenfalls von dem Auftragnehmer innerhalb des Projektes zu erbringen. Insgesamt ist es die Aufgabe des Auftragnehmers, eine im Sinne des Auslegungskonzeptes vollumfänglich funktionsfähige Anlage zur Konvektionstrocknung innerhalb der BioCampus MultiPilot so weiter zu planen, zu realisieren und auch (bau)technisch-funktionell in das Gesamtsystem BMP störungsfrei einzubringen und zu integrieren. Die Einzelheiten des Leistungsumfanges, der Abgrenzungen einzelner Teile und der Schnittstellen sind der Anlage V2 – Leistungsbeschreibung Konvektionstrocknung (Textteil und Anhänge) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 821762411
Fax: +49 892176284
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.